Junge oder Mädchen?

Geschlecht Neugeborener kann offen bleiben

Kinder, deren Geschlecht kurz nach der Geburt nicht eindeutig zu erkennen ist, können ab sofort ohne Angabe im Geburtenregister erfasst werden. Bisher drohten Eltern Geldstrafen, wenn das Geschlecht nicht innerhalb einer Woche eingetragen war.

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BERLIN. Künftig muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. Wenn Kinder nicht klar als Junge oder Mädchen zuzuordnen sind, können sie ohne Angabe ins Geburtenregister eingetragen werden.

Das sieht das geänderte Personenstandsrecht vor, das vom 1. November an gilt. Der Deutsche Ethikrat hatte die Gesetzesänderung empfohlen.

Die Vorschrift solle den Druck von Eltern nehmen, sich direkt nach der Geburt auf ein Geschlecht für ihr Kind festzulegen und vorschnell geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Bislang waren Eltern verpflichtet, innerhalb einer Woche die Geburt ihres Kindes samt Namen und Geschlecht beim Standesamt zu melden. Andernfalls drohte eine Geldstrafe.

Eingriff in Persönlichkeitsrecht

Der Ethikrat vertrat in seiner im Februar 2012 veröffentlichten Stellungnahme die Auffassung, dass ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung vorliege, wenn Menschen gezwungen würden, sich im Personenstandsregister als "weiblich" oder "männlich" einzutragen.

Zudem komme es bis heute vor, dass von der typischen Erscheinungsform abweichende Geschlechtsausprägungen als medizinisch behandlungsbedürftig angesehen würden.

"Zahlreiche betroffene Menschen, die in ihrer Kindheit einem ,normalisierenden‘ Eingriff unterzogen wurden, empfanden ihn später als verstümmelnd und hätten ihm als Erwachsene nie zugestimmt", hieß es. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende Januar 2013 verabschiedet.

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