Hausarzt unter Verdacht

Hunderte Patientinnen heimlich gefilmt?

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Osnabrücker Hausarzt. Ihr Verdacht: Der Mediziner hat Hunderte seiner Patientinnen bei der Untersuchung heimlich gefilmt.

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Auf die Aufnahmen der Patientinnen sind die Polizisten im Rahmen einer anderen Ermittlung gestoßen.

Auf die Aufnahmen der Patientinnen sind die Polizisten im Rahmen einer anderen Ermittlung gestoßen.

© Fotimmz / fotolia.com

OSNABRÜCK. Staatsanwaltschaft und Polizei im niedersächsischen Osnabrück haben gegen einen Hausarzt ein Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Der Arzt aus Osnabrück soll von mehreren Hundert seiner Patientinnen "unbemerkt und unbefugt Videoaufnahmen während der Untersuchung angefertigt und gespeichert" haben, so die Polizei Osnabrück.

Die Polizei sei nicht aufgrund einer Anzeige auf den Verdacht gekommen, "sondern wir ermitteln auch in einer anderen Sache gegen den Arzt. Dabei haben wir auch den PC des Mannes überprüft und sind dabei auf die Aufnahmen gestoßen", sagte Osnabrücks Polizeisprecher Phil Havermann zur "Ärzte Zeitung".

Auch die ursprünglichen Ermittlungen dauern an. "Zu ihrem Inhalt kann ich derzeit nichts sagen", erklärte der Sprecher.

Die Polizei hat wegen der Videoaufnahmen eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. "Wir kennen die Namen der Frauen und werden jetzt einige Tage brauchen, um sie zu befragen", so Havermann. Danach werde entschieden, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.

Strafrechtlich würde das Verhalten des Arztes gegebenenfalls als Verstoß gegen Paragraf 201a StGB, die Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs durch Bildaufnahmen, gewertet, so die Polizei.

Wird Approbation widerrufen?

Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) äußerte sich betroffen über den Verdacht und sprach vom möglichen Approbationsentzug.

ÄKN-Präsidentin Dr. Martina Wenker sei "zutiefst erschüttert über den Vorwurf der unerlaubten Anfertigung von Aufnahmen von Patientinnen eines Osnabrücker Arztes, bei dem viele Patientinnen geschädigt worden sein sollen", teilte die ÄKN mit.

"Angesichts der Art und der Schwere der Vorwürfe liegt der Verlust der Approbation nahe", hieß es.

Zuständig für approbationsrechtliche Angelegenheiten ist der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). "Die Bundesärzteordnung (BÄO) schreibt vor, dass Ärzten die sich unwürdig oder unzuverlässig verhalten, die Approbation widerrufen werden kann", sagt Uwe Schreiber von NiZzA.

"Sie kann auch aus gesundheitlichen Gründen widerrufen werden. Bei laufenden Verfahren kann auch ein Ruhen der Approbation angeordnet werden." Über die Maßnahmen entscheidet ein dreiköpfiges Juristengremium der NiZzA.

2013 wurde sieben Mal eine Approbation eines Niedersächsischen Arztes widerrufen und drei Mal wurde das Ruhen der Approbation angeordnet. (cben)

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