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Urteil

"Körperwelten" kein Verstoß gegen Bestattungsgesetz

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BERLIN. Die Ausstellung "Körperwelten" mit plastinierten Leichen darf ohne Genehmigung gezeigt werden. Das Berliner Bestattungsgesetz steht dem nicht entgegen, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin.

Der Anatom Gunther von Hagens hatte schon mehrfach in der Hauptstadt ausgestellt, das Bezirksamt Mitte hatte aber eine für Januar geplante Ausstellung verboten. Das Bestattungsgesetz sehe zügige Bestattungen vor und verbiete die öffentliche Zurschaustellung von Leichen.

Davon seien die Plastinate aber nicht erfasst, urteilte das Verwaltungsgericht. Sie würden nicht verwesen und könnten daher auch nicht bestattet werden. Sie seien wie anatomische Präparate, die seit jeher ausgestellt würden. (mwo)

Az.: VG 21 K346.14

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