FUNDSACHE
Nur noch nett zur Schwiegermutter
Italiener dürfen nach einem Urteil des höchsten Gerichts ihre Schwiegermütter nicht mit unverhohlener Abneigung behandeln. Das Kassationsgericht in Rom verhängte gegen einen Geschiedenen 25 Euro Geldstrafe, weil er sich "in offener Ablehnung" in Sichtweite vor das Haus seiner Schwiegermutter gestellt habe.
Mitunter habe der Mann, ein 37jähriger Lastwagenfahrer aus dem süditalienischen Taranto, sogar provozierend den Namen der Mutter seiner Ex-Frau gerufen. "Das ist ein völlig neuer Urteilsspruch, der vieles verändert", sagte der Anwalt des Verurteilten gestern in der Turiner Zeitung "La Stampa".
Daß die Ex-Frau und das gemeinsame Kind, das der Geschiedene gerne sehen wollte, im Haus der Schwiegermutter lebte, habe für das Gericht offensichtlich keine Rolle gespielt. Zunächst hatten die niederen Instanzen in Taranto den Mann zu 15 Tage Haft verurteilt. Dies hob das Kassationsgericht auf und verhängte die Geldstrafe. (dpa)