Fundsache

Rote Roben und Schwarze Löcher

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"The German Angst" - mit diesem Phänomen musste sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

Eine in Zürich wohnende deutsche Staatsangehörige hatte vergeblich versucht, mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln die Bundesrepublik zu verpflichten, gegen die Versuchsreihen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) in Genf einzuschreiten.

Dort können sogenannte Miniatur-Schwarze-Löcher erzeugt werden. Die Beschwerdeführerin befürchtet, damit könne die Erde zerstört werden. Die 2. Kammer des Zweiten Senats nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Für die Roten Roben fehlte ein schlüssiger Vortrag, dass der von ihr befürchtete Schaden eintreten werde. Es genüge nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen zu stützen. (HL)

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