Fundsache
Wenn das Gerippe an Grippe erkrankt
War es ein Hörfehler, die unleserliche Schrift oder doch der originelle Versuch, den Versicherer übers Ohr zu hauen? Versicherungsombudsmann Günter Hirsch musste sich 2009 mit der Beschwerde eines Kunden befassen, der eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen hatte. Als der Mann berufsunfähig wurde, weigerte sich das Unternehmen zu zahlen. Der Grund: Der Versicherte hatte bei den Gesundheitsfragen als Vorerkrankung lediglich zwei Grippeerkrankungen angegeben, nicht aber seine schweren Bandscheiben- und Knochenerkrankungen. Das bestritt der Kunde. Er behauptete gegenüber dem Ombudsmann, er habe ausdrücklich auf Beschwerden am "Gerippe" hingewiesen. Der Vermittler habe das aber missverstanden und "Grippe" aufgeschrieben. "Dieser Argumentation war kein Erfolg beschieden", teilte der Ombudsmann jetzt mit. (iss)