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Fundsache

Vom Liebhaber zum Erstverkehrszeugen

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Die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums ist doppelt so hoch wie die für sechs Richtige im Lotto. Aber dennoch: Ergibt ein DNA-Abstammungsgutachten eine Wahrscheinlichkeit von 99,99998 Prozent, so gilt der Nachweis der Vaterschaft als erbracht, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

Alles ist reine Rechnerei: Bei 23 Millionen Männern in Deutschland zwischen 20 und 60 Jahren kommen bundesweit fünf Männer als Väter in Frage. Der von den Richtern sprachlich vom Liebhaber zum "Mehrverkehrszeugen" degradierte weitere Sexualpartner der Frau dürfte kaum darunter sein.

Und so heißt es wörtlich in dem Stuttgarter Urteil: "Eine Einvernahme des Mehrverkehrszeugen über den Umstand der Beiwohnung während der Empfängniszeit ist hier nicht erforderlich." Der Kläger - ist er Erstverkehrszeuge? - muss Unterhalt zahlen. (mwo)

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