Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 10.02.2012

TIPP DES TAGES

Keine Schweigepflicht bei Gefahr für Dritte

Gelegentlich wird bei einem älteren Patienten festgestellt, dass er wegen gesundheitlicher Defizite nicht mehr fahrtauglich ist. Zum Schutz der Allgemeinheit müssen Ärzte den Betroffenen über die fehlende Eignung und die Konsequenzen aufklären, betont Claudia Helmreich vom Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München (MMW 2011; 48: 43).

Gespräche hierüber sollten umfassend dokumentiert werden. Ist ein Patient dabei chronisch uneinsichtig, dann könne als ultima ratio trotz ärztlicher Schweigepflicht eine Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde, auch gegen den Willen des Patienten, angezeigt sein, so Helmreich.

Gerechtfertigt ist die Meldung durch die Anwendung des § 34 StGB (rechtfertigender Notstand).

| Share
Topics
Schlagworte
Auch das noch! (3078)
Organisationen
LMU München (202)

Schreiben Sie einen Kommentar

Überschrift

Text
Weitere Top-Meldungen

Geplante Patientenrechte sorgen für lange Gesichter

Schlechte Noten für das Patientenrechte­gesetz: Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf gilt als kleinster gemeinsamer Nenner. Länder, Kassen und Opposition nörgeln, haben aber auch Ideen, wie der Entwurf in ihren Augen noch gerettet werden kann. mehr »

Ärzte, vernetzt Euch!

Vom Deutschen Ärztetag soll ein Aufruf ausgehen für mehr vernetztes Arbeiten von Ärzten. Doch die Botschaft stieß nicht auf einhellige Begeisterung. Denn Kooperationen bergen auch das Risiko neuer Abhängigkeiten für Ärzte, warnten Delegierte. mehr »

Klinik Bremen-Mitte: Schlamperei mit Handschuhen

Die Frühchen-Intensivstation des Klinikums Bremen-Mitte sorgt weiter für Schlagzeilen: Jetzt ist ein neuer Bericht aufgetaucht - es geht um kontaminierte Handschuhe. Außerdem wurde der damalige Klinik-Chefarzt zu Unrecht entlassen. mehr »