Fundsache

Entschädigung für Sexunfall

Veröffentlicht:

Eine australische Beamtin hat vor Gericht Entschädigung wegen eines Sex-Unfalls erstritten - da ihr das Missgeschick während einer Dienstreise widerfuhr. Die Frau aus Canberra hatte im vergangenen Jahr auf Anweisung ihres Arbeitgebers an einer Tagung teilgenommen.

Nachts hatte sie Sex mit einem Bekannten, wobei ihr ein Lampenschirm auf den Kopf fiel. Dabei erlitt sie Verletzungen an Nase, Mund und Zähnen und verklagte ihren Arbeitgeber auf Schadenersatz.

Nachdem das Verfahren durch mehrere Instanzen gegangen war, entschied nun das australische Bundesgericht, dass die Entschädigung rechtens ist.

Wie der Nachrichtensender NBC berichtet, begründete der Richter seinen Spruch damit, dass die Beamtin auch dann Anspruch auf Entschädigung gehabt hätte, wenn sie sich beim Kartenspielen verletzt hätte. Der Arbeitgeber trägt die Kosten des Verfahrens. (Smi)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verordnung formal fehlerhaft

KBV kritisiert Regress-Urteil des Bundessozialgerichts

Lesetipps
Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen