Fundsache

Striptease als Steuersparmodell

Veröffentlicht:

Ein innovatives Steuersparmodell hat ein New Yorker Strip-Club erdacht: Was die Damen an der Stange vollführten, sei reine Kunst, argumentieren die Betreiber und wollen die Darbietungen als Kunst besteuert wissen.

"Wenn Sie sehen würden, was diese Tänzerinnen leisten", argumentierte Andrew McCoullugh, Anwalt des New Yorker Clubs Nite Moves, vor Gericht, "dann würden Sie sagen: ‚Das ist nicht das Bolschoi-Theater, aber es ist gut.‘"

Eine Tänzerin fügte hinzu: "Das ist definitiv eine Form von Kunst. Manche Mädchen trainieren stundenlang." Robert Goldfard, Anwalt des Bundesstaates New York, lässt sich davon nicht beeindrucken: "Wenn die Frauen ihre Kleider anließen, würde niemand in diese Bar kommen, um die Vorführungen zu sehen."

Nite Moves hofft, so die Online-Agentur Orange, bei einer Änderung des Steuersatzes umgerechnet 100.000 Euro zu sparen. (Smi)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Wahl am 13. Mai

Streit wird in der Ärztekammer Saarland selten honoriert

Blick in die Geschichte

Johann XXI.: Der einzige Arzt im Papstamt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden