KOMMENTAR
Vom Umgang mit Wiederholungstätern
Das einzig Beständige ist die Wiederkehr des Skandals: Berge von bräunlich schimmerndem Gammelfleisch, ein sich prinzipienfest gebender Verbraucherminister Horst Seehofer, Landespolitiker von unterschiedlicher Prominenz, die nach härteren Kontrollen rufen. Alles wie gehabt.
Wäre der - nicht durch Kontrollen - aufgedeckte Vertrieb von über 100 Tonnen verdorbenem Fleisch in Bayern nicht eine gleichermaßen widerliche wie gesundheitsgefährdende Angelegenheit, dann sollte man die erregte Diskussion als Lokalposse zu den Akten legen. Das Hin- und Herschieben von Verantwortung zwischen Bundesminister und den Landesbehörden ist ein Musterbeispiel für föderale Kirchturmpolitik.
Den Kern der Debatte bildet die Frage, wieviel Staat und wieviel Kontrolle es braucht, um die Bürger vor einer Lebensmittel-Branche zu schützen, die durch Strukturen organisierter Kriminalität geprägt ist. Hier weiß die Union immer noch nicht, was sie will: Noch vor der Bundestagswahl sollte die Agrar- und Ernährungswirtschaft in eigener Regie durch Audits für Qualität und Kontrolle sorgen, hieß es im "Agrarprogramm 2005" der Union.
Dieser Vorschlag ist ebenso von der Realität eingeholt wie das Verbraucherinformationsgesetz Seehofers, das die Nennung krimineller Fleischverschieber nicht zuläßt. Der Bundesrat, der das Gesetz am 22. September berät, kann mit Änderungen dafür sorgen, daß die Déjá-vu-Skandale ein Ende finden.
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