Highlights 1986

AMG-Novelle

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Bonn, 6. Juni 1986. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach zweitägigen Verhandlungen auf eine Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) geeinigt.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Ärzte: Sie erhalten künftig nur noch zwei Arzneimittelmuster pro Jahr.

Sie sollen nicht mehr zur therapeutischen Erprobung dienen. Arzneimuster wurden damals als ein wichtiges Marketinginstrument eingesetzt, um den Absatz insbesondere neuerer Medikamente zu fördern. Argumentiert wurde auch damit, die Muster seien für Kassen kostenlos..

Die Gesetzesnovelle brachte der Industrie auch Vorteile: Hersteller von Originalarzneimitteln erhielten für ihre Präparate einen zehnjährigen effektiven Patentschutz.

Damit sollte gewährleistet werden, dass die wirtschaftlich nutzbare Zeit eines Patents, die wegen langer Entwicklungs- und Zulassungszeiten geschrumpft war, ein Mindestmaß nicht unterschreitet.

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