Die Rolle von Ärzten in der Nazi-Zeit

42 Jahre nach Untergang des NS-Regimes beschäftigt sich der Ärztetag mit der Verantwortung der Medizin. Zeitgleich endet der letzte Euthanasieprozess.

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Karlsruhe/Frankfurt, im Mai 1987. Auf Antrag des Delegierten Dr. Wolf Dietrich von der Liste demokratischer Ärzte debattiert der Deutsche Ärztetag erstmals die Rolle und die Verantwortung von Ärzten im Nationalsozialmus.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, wandte sich dagegen, Ärzte pauschal schuldig zu sprechen. Die Ärzte seien jedoch verpflichtet, sich mit der Rolle der Medizin im Nationalsozialismus zu befassen.

Mit nur wenigen Gegenstimmen wurde der Vorstand der Bundsärztekammer aufgefordert, das Thema "Medizin und Nationalsozialismus" aufzuarbeiten. Es wurde schließlich ein Themenschwerpunkt des Ärztetages 1989 in Berlin und mündete in eine Serie von Forschungsarbeiten, die auch von der KBV getragen wurden.

Fast zeitgleich, am 18. Mai 1987, ging der letzte Euthanasieprozess zu Ende.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte die beiden 72 Jahre alten Frauenärzte Dr. Aquilin Ulrich und Dr. Heinrich Bunke zu vier Jahren Haft. Bunke wurde die Mitwirkung an der Ermordung von 11.000 geistig behinderten Menschen zur Last gelegt; Ulrich war an der Ermordung von 4.500 Opfern beteiligt.

Über 20 Jahre hatte das Verfahren gedauert, in dem Zeugen die Euthanasie zu rechtfertigen versuchten.

Wie etwa der Arzt Karl Borm, der der Beihilfe zum Mord überführt war, aber mangels Unrechtsbewusstsein 1972 freigesprochen worden war: Bei den in NS-Euthanasie-Anstalten ermordeten Kranken habe es sich um "leere Menschenhülsen, völlig niedergeführte Existenzen" gehandelt. Es sei lediglich um die Einschläferung von Geisteskranken gegangen, "sonst nichts". HL

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