Doping an Kindern im Interesse des Klassenkampf

Doping und Tests an Kindern mit androgenen Substanzen: in der DDR wurde auch dort geltendes Recht missachtet.

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Die DDR-Mannschaft beim Einmarsch der Nationen zur Eröffnung der XIII. Olympischen Winterspiele in Lake Placid im Jahr 1980.

Die DDR-Mannschaft beim Einmarsch der Nationen zur Eröffnung der XIII. Olympischen Winterspiele in Lake Placid im Jahr 1980.

© dpa

Heidelberg, September 1991. Kinder und Jugendliche sind nach Darstellung des Heidelberger Molekularbiologen Professor Werner Franke systematisch als Sportler zu rechtswidrigen Arzneimitteltests missbraucht worden.

So wurden minderjährigen Sportlerinnen androgene Hormonpräparate, darunter auch das nicht zugelassene Präparat Mestanolon von VEB Jenapharm in hoher Dosierung verabreicht. Die Wirkung ist viermal stärker als die von Testosteron.

Die Versuchsreihen wurden in einem Forschungsbericht des Leipziger Instituts für Körperkultur und Sport im Rahmen des Projekts Staatsplanthema 14.25 "Olympiazyklus 1984 bis 88" dokumentiert. Die betroffenen Sportlerinnen waren 14 bis 15 Jahre alt.

Aufgeführt in der Dokumentation waren die Anwendungskonzeption wie die verabreichte Dosis der stark virilisierenden Hormone als "Verbandskonzeption" des Schwimmverbandes der DDR, die androgene sowie anabole Wirkung, die beobachteten Nebenwirkungen sowie die Leistungs- und Kraftentwicklung.

Die Versuche wurden ohne Aufklärung und Zustimmung der Kinder und ihrer Eltern durchgeführt.

Die Teilnahme wurde auch mit Repressalien erzwungen, etwa der Drohung, aus dem Sportkader ausgeschlossen zu werden. Sie verstießen sowohl gegen die Richtlinien des Weltärztebundes wie auch gegen geltendes DDR-Recht.

Doping zur Leistungssteigerung um jeden Preis war das Resultat des kommunistischen Klassenkampfes. Um internationale Beachtung und Reputation zu finden, war es das Ziel, mit sportlichen Höchstleistungen zu brillieren.

Viele Sportler der DDR, die als Kinder und Jugendliche auf diese Weise instrumentalisiert worden sind, haben schwerste und bleibende Gesundheitsschäden erlitten. (HL)

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