1996: Der Fortschritt in der Medizintechnik

Ob EKG, Ultraschall, Lungenfunktionsmessung oder Langzeit-EKG - bei der Medizintechnik hat sich auch in Hausarztpraxen viel getan in den vergangenen 30 Jahren. Ein Landarzt aus Osthessen erinnert sich.

Von Dr. Bernd W. Alles Veröffentlicht:
Befund im Schneegestöber: Ultraschall-Aufnahme bei einem Patienten mit einem metastasierten Nierenzellkarzinom.

Befund im Schneegestöber: Ultraschall-Aufnahme bei einem Patienten mit einem metastasierten Nierenzellkarzinom.

© Prof. Dr. med. H. S. Füeßl, München

Großenlüder, ein Rückblick ins Jahr 1996. Nach jetzt 30 Jahren Niederlassung als Hausarzt kann man teilweise nur lächeln, wenn man an die Ausstattung denkt, die damals in vielen Landarztpraxen Standard war - und die sich in den Jahren sukzessive weiter entwickelt hat.

Das war der Anfang: Zwei-Zimmer-Praxis mit kleinem Flur, die einzige Sprechstundenhilfe sitzt im Wartezimmer, umgeben von hölzernen Karteikastentürmen.

Die technische Ausstattung der Praxis beschränkt sich auf eine Mikrowelle im Flur, abgetrennt durch einen Vorhang. Mit lederner, reichlich abgenutzter Liege.

Weiter vorhanden: Blutdruckmessgerät, Stethoskop und Ohrenspiegel. Und gynäkologischer Stuhl, für den ich allerdings keine Verwendung hatte.

Ein EKG, so groß wie eine Bügelmaschine

Ja, auch so konnte man erfolgreich eine Praxis auf dem Lande führen. Schließlich hat mein Vorgänger bis zu 2000 Fälle im Quartal behandelt.

Was ich aber so nicht fortsetzen wollte. Folgerichtig meine erste Neuinvestition: ein gebrauchtes EKG - mit Ausmaßen wie eine Bügelmaschine. Aber die Kurven stimmten.

Bescheiden - im Vergleich zu heute - auch die pharmazeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Keine Protonenpumpenhemmer als Ulcusbremse, was nur ein Beispiel unter vielen ist.

Und dass Reserpin eine verstopfte Nase macht, ist wohl auch nur noch den ärztlichen Dinosauriern geläufig.

Es war eine Zeit, in der man noch Masern, Mumps und Röteln erkennen und behandeln musste. Auch Tuberkulose war durchaus ein Thema. Krankheiten, die ich in meiner Praxis lange nicht mehr gesehen habe.

Das Vidoson 635 steht heute im Museum

Es folgte die nächste Investition. Ein Ultraschallgerät. Vidoson 635 von Siemens. Natürlich gebraucht. Ein Museumsstück heute. Man musste im Schneegestöber mehr ahnen als erkennen.

Moderne Ultraschallgeräte geben faszinierende und präzise Einblicke in den Körper - hier in den Mutterleib.

Moderne Ultraschallgeräte geben faszinierende und präzise Einblicke in den Körper - hier in den Mutterleib.

© GE / Prof. Rabih Chaoui, Berlin

Riesenfortschritte wurden auf diesem Gebiet gemacht. Heute muss man nichts mehr erahnen, wenn man mit einem Ultraschallgerät der neuesten Generation arbeitet - und dazu die Erweiterung des diagnostischen Spektrums auf Herz und Gefäße, was mit dem Vidoson schlichtweg unmöglich war.

Auch die periphere Doppleruntersuchung war 1982 noch Spezialisten vorbehalten, heute gehört sie zur Routine in der Allgemeinaarztpraxis.

Enorm auch der Fortschritt bei der kardiologischen Diagnostik. EKG im Miniformat oder als EDV-Variante, "Lungenfunktionscomputer", Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung - allesamt Verfahren, die diagnostische Sicherheit geben und therapeutische Konsequenzen haben.

Das war vor 30 Jahren so nicht absehbar. Heute sind wir dankbar für diesen enormen technischen Fortschritt.

Das Honorarsystem bremst den Einsatz der Technik

Doch der Wermutstropfen: Da im weitgehend pauschalierten heutigen Honorarsystem Untersuchungen wie Ultraschalldoppler oder physikalische Therapieformen wie Reizstrombehandlungen, nicht mehr gesondert bezahlt werden, liegt die Versuchung nahe, diese investitions- und kostenträchtigen Untersuchungen/Therapien auch nicht mehr anzubieten.

Die Liste des technischen Fortschrittes während der letzten 30 Jahre ist zu lang, um sie hier erschöpfend darstellen zu können. Vom Labor bis zur Kommunikationstechnik, von der Bildgebung bis zur Funktionsdiagnostik.

Besonders erwähnt werden muss jedoch der Quantensprung in der Bürokratiebewältigung der Arztpraxis, der durch die Praxis-EDV ermöglicht wurde. Und spätestens mit dem Zwang zur elektronischen Abrechnungsübermittlung ein "must have" ist.

Dass der medizinische Fortschritt in diesen 30 vergangenen Jahren nicht Selbstzweck sein darf, sondern unseren Patienten zugute kommen muss, ist unsere ärztliche Pflicht.

Zur Person: Dr. Bernd W. Alles ist seit 30 Jahren niedergelassener Allgemeinmediziner in Großenlüder, Hessen.

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