Highlights 2000
Kliniken und Kassen einigen sich auf DRG-Einführung
Berlin, im Juli 2000. Die Partner der Selbstverwaltung einigen sich auf die Grundstrukturen eines neuen Entgeltsystems für die Kliniken. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverbände und der Verband der Privaten Krankenversicherung werten die Vereinbarung, die bis zuletzt auf der Kippe stand, als "richtungsweisend".
Eingeführt werden sollen bis zum Jahr 2003 diagnosebezogene Fallpauschalen (DRGs). Das heißt, jedem Klinikaufenthalt wird eine bestimmte Diagnose zugeordnet, und für die soll es als Fernziel bundesweit das gleiche Entgelt geben. Damit wird das Ende der umstrittenen Tagespflegesätze eingeläutet.
Ziel des neuen Entgeltsystems ist es, die Verweildauer in den Kliniken zu senken. Wird nach Tagespflegesätzen abgerechnet, verdienen die Kliniken logischerweise am besten, die den Patienten möglichst lange versorgen.
Deshalb wurden Patienten früher auch nur selten am Freitag entlassen. Viele wurden noch über das Wochenende im Krankenhaus behalten, obwohl dann kaum Untersuchungen oder Therapien angeordnet waren. Aber so konnten zwei weitere Tage abgerechnet werden.
Verweildauer wurde deutlich gesenkt
Nach dem Fallpauschalensystem steht das Krankenhaus am besten da, in dem sich ein Patient möglichst kurz aufhält. Denn dann kann das Bett schnell mit einem neuen Patienten belegt und eine weitere Fallpauschale abgerechnet werden.
Die Verweildauer in den Kliniken deutlich zu senken, ist mit den DRGs tatsächlich gelungen. Lag sie 1991 im Schnitt noch bei 14 Tagen, so waren es 2010 nur noch 7,9 Tage. Die befürchteten blutigen Entlassungen blieben dabei weitgehend aus.
Ausgeschlossen aus dem neuen Vergütungssystem blieben zunächst die psychiatrischen Kliniken. Aber auch für sie hat der Bundestag Mitte Juni 2012 das sogenannte Psych-Entgeltgesetz beschlossen.
Die Selbstverwaltungspartner haben nun bis zum 30. September 2012 Zeit, das neue Entgeltsystem zu erarbeiten. Basis für das neue System sollen tagesbezogene Pauschalen sein oder aber auch fall- oder zeitraumbezogene Entgelte. (chb)