IM GESPRÄCH

Die neuen Anti-Doping-Regeln führen auch zu Veränderungen in der Therapie kranker Sportler

Veröffentlicht:

Von Pete Smith

72 deutsche Athleten sind im vergangenen Jahr bei Dopingkontrollen positiv getestet worden, das waren 22 mehr als im Jahr 2003 (wir berichteten kurz). Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) sieht die Zunahme eher gelassen, ist die aktuelle Bilanz doch zum Teil von jenen Veränderungen geprägt, die aus der Übernahme internationaler Richtlinien resultieren.

Im Dezember 2003 haben das deutsche NOK und die NADA den Code der Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) unterschrieben und sich damit verpflichtet, bei Sportlern und Verbänden auf die Einhaltung des internationalen Regelwerks hinzuwirken. Damit gehen einige Neuerungen einher, die nicht nur für die Sportler selbst, sondern auch für ihre Betreuer, insbesondere Trainer, Ärzte und Physiotherapeuten, von Bedeutung sind.

Doping ist weit mehr als die Einnahme verbotener Mittel

Mit dem Inkrafttreten des WADA-Codes ist eine völlig neue Definition des Dopingbegriffs und der doping-relevanten Verhaltensweisen entstanden. Früher galt Doping als die Einnahme verbotener Substanzen, die seit Mitte der 1960er Jahre in sogenannten Verbotslisten klassifiziert wurden.

Später kam das Verbot bestimmter Methoden hinzu, etwa das Blutdoping. Im Code der WADA gibt es keine generelle Umschreibung des Begriffs Doping, sondern eine Aufzählung der verbotenen Zustände und Handlungsweisen. Dazu zählen:

  • das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffs, seiner Metaboliten oder Marker im Körpergewebe oder in einer Körperflüssigkeit eines Athleten;
  • die Anwendung oder der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode;
  • die Verweigerung oder das Versäumnis einer Probenahme;
  • der Verstoß gegen die Vorschriften einschließlich der Angaben zum Aufenthaltsort bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfs (Trainingskontrolle);
  • die Manipulation der Probenahme;
  • der Besitz verbotener Substanzen (Methoden) auch durch das Hilfspersonal des Athleten;
  • der Handel mit verbotenen Substanzen und die (versuchte) Weitergabe oder Verabreichung;

Zur Erinnerung: In Deutschland gilt Doping seit der Neufassung des Arzneimittelgesetzes 1998 als Straftatbestand. Maßgeblich ist hier der Paragraph 6a "Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport", der unter Punkt 1 klar stellt: "Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden."

In ihr Regelwerk hat die WADA auch eine Verbotsliste integriert, die - unterschieden nach Wettkampf und Training - in neun Klassen die verbotenen Wirkstoffe aufführt. Mit den sogenannten "Therapeutic Use Exemptions" (TUE), also den medizinischen Ausnahmegenehmigungen, wird zudem das Vorgehen bei chronischen und akuten Erkrankungen geregelt. Insbesondere wurde damit die Anwendung von Beta-2-Agonisten und nicht systemischen Glukokortikosteroiden im Sport geregelt.

Jeder auffällige Befund wird als positive A-Probe gemeldet

Dabei sind die Dopinglabore - in Deutschland das Institut für Dopinganalytik Dresden in Kreischa sowie das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln - seit Mitte vergangenen Jahres angehalten, alle auffälligen Befunde als positive A-Analyse auszuweisen und an die zuständige Anti-Doping-Organisation weiterzuleiten. Diese muß dann prüfen, inwieweit für die festgestellte Substanz eine gültige medizinische Ausnahmegenehmigung vorliegt oder nicht.

Nach dem WADA-Code können inhalative Beta-2-Agonisten (außer Clenbuterol) eingesetzt werden, sofern eine medizinische Ausnahmegenehmigung des Sportlers vorliegt. Explizit werden vier Wirkstoffe genannt: Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin. Verboten bleibt die systemische Einnahme dieser Wirkstoffe. Gleiches gilt im übrigen für den Einsatz von Kortikosteroiden sowie entsprechender Kombinationspräparate.

Weitere Informationen zur WADA-Verbotsliste und den medizinischen Ausnahmegenehmigungen sowie eine Beispielliste der im Sport zulässigen Medikamente finden Sie auf der Homepage der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), zum Teil auch als Download: www.nada-bonn.de

Mehr zum Thema

Unabhängig vom BMI

Frauen mit Bauchspeck häufiger infertil

Schwedische Studie

Post-COVID-Condition: Körperliches Training kann sinnvoll sein

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen