Gefährdetes Kind? Hausbesuch nötig!

BERLIN (fst). Jugendämter sollen bei Anzeichen von Gewalt gegen oder Vernachlässigung von Kindern künftig in der Regel Hausbesuche in den Familien machen und nicht mehr nach Aktenlage entscheiden.

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Akute Gefährdungen für Kinder zu verhindern - das ist das Ziel neuer gesetzlicher Regeln, die Bund und Länder verabredet haben.

Akute Gefährdungen für Kinder zu verhindern - das ist das Ziel neuer gesetzlicher Regeln, die Bund und Länder verabredet haben.

© Foto: imago

Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei einem Treffen geeinigt. Die Kanzlerin sprach am Donnerstag nach dem Treffen von "einem großen Fortschritt". Dazu soll der einschlägige Paragraf 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) so geändert werden, dass ein Jugendamtsmitarbeiter die Pflicht hat, das gefährdete Kind und dessen persönliches Umfeld im Elternhaus aufzusuchen.

Einen Automatismus für Hausbesuche in diesen Situationen gibt es aber nicht - davon hatte etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren abgeraten. Ein solches Vorgehen könne in bestimmten Situationen "fachlich nicht angemessen oder dem Kinderschutz abträglich" sein, heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft zum Referentenentwurf für die Änderung des Paragrafen 8a SGB V.

Weiterhin haben sich Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder darauf verständigt, dass Krankenkassen verpflichtet werden sollen, "in Zusammenarbeit mit den Ländern auf eine Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen hinzuwirken", teilt die Hamburger Gesundheitsbehörde mit. Geplant dazu seien Rahmenvereinbarungen zwischen den Kassen und den Ländern.

Neu geregelt werden soll im Kinder- und Jugendhilfegesetz auch, dass Kommunen sich im Falle des Wohnortswechsels gefährdeter Familien wechselseitig informieren. Bisher verschwanden solche Familien nach einem Umzug häufig vom "Radar" der Behörden. "Datenschutz darf Kinderschutz nicht behindern", hieß es.

Das 2007 gegründete "Nationale Zentrum für frühe Hilfen" soll zu einer Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern werden. Dabei sollen Fehler beim Kinderschutz -  wie beim Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin -  analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.

STICHWORT

Nationales Zentrum für frühe Hilfen

Das Nationale Zentrum für frühe Hilfen ist im vergangenen Jahr auf Initiative des Bundesfamilienministeriums gegründet worden. Träger der vom Bund geförderten Einrichtung in Köln sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Deutsche Jugendinstitut. Aufgabe des Zentrums ist es, mit Expertenwissen lokale und regionale Netze für den Kinderschutz zu beraten. Es soll helfen, Systemgrenzen zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu überwinden und Hilfe durch Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen oder Pädiatern mit den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu vernetzen.

Weitere Informationen im Internet unter www.fruehehilfen.de

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