Psychotherapie bei Kindern: Große Versorgungsdefizite

Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen wird dem Behandlungsbedarf bei weitem nicht gerecht.

Von Bülent Erdogan Veröffentlicht:

Das sagte der Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV), Dieter Best, gestern in Berlin beim Symposium "10 Jahre Psychotherapeutengesetz".

Die jetzt von der großen Koalition geplante Bedarfsplanungsquote von zehn Prozent für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sei nicht ausreichend. "Wir wissen, dass psychische Krankheiten im Kindesalter lange anhalten und oft auch im Erwachsenenalter weiterbestehen", begründete Best die aus seiner Sicht dringend erforderliche Anpassung der Versorgungskapazitäten an den Behandlungsbedarf. Notwendig sei eine Bedarfsplanungsquote von 20 Prozent. Auch der Bundesrat spricht sich für diese Quote aus.

Auch der Bundesrat sieht inzwischen einen eindeutigen Handlungsbedarf.

Für die Besetzung der Stellen stehen Best zufolge dabei genügend Psychotherapeuten bereit. Jedes Jahr erhielten 250 Psychologen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und 800 als Psychologischer Psychotherapeut. Damit widersprach Best Darstellungen der Koalition, dass eine 20-Prozent-Quote dazu führen wird, wie in der Vergangenheit Zulassungen nicht besetzen zu können und diese gleichzeitig für andere Leistungserbringer zu blockieren. Der Bundestag befasst sich am Mittwoch mit dem Thema.

Best forderte, psychisch kranke Menschen nicht weiter zu stigmatisieren, sondern wie normale Kranke zu behandeln. Positiv wertete er das Ergebnis der Vergütungsreform: Ab 2009 werden die Psychotherapiehonorare bundesweit einheitlich sein. Dies bedeute für die Kollegen im Osten eine deutliche Anhebung ihrer Honorare. Zudem werde es ab 2009 keine Regelleistungsvolumina mehr geben.

Die stellvertretende DPtV-Vorsitzende Barbara Lubisch kritisierte die Zugangshürden für die Inanspruchnahme von Psychotherapie. Zurzeit muss jede Behandlung bei der Kasse beantragt und bewilligt, Verlängerungen müssen gutachterlich geprüft werden. Lubisch forderte die Möglichkeit von kurzfristigen, genehmigungsfreien Kriseninterventionen sowie zur langfristigen Betreuung chronisch psychisch kranker Patienten. Zudem müssten auch im ambulanten Bereich die Voraussetzungen für Gruppentherapien geschaffen werden. Behandlungssettings und -verfahren müssten der jeweiligen Situation angepasst werden können.

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