GBA ebnet Weg für Mindestmenge in Neonatalversorgung

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BERLIN (ble). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag eine "Regelmäßigkeitszahl" für die stationäre Versorgung von Früh- und Neugeborenen beschlossen. Künftig müssen Kliniken pro Jahr regelmäßig mindestens zwölf Behandlungen von Frühchen und Neugeborenen vorweisen.

Kliniken, die weniger Frühchen behandeln, scheiden aus der Versorgung aus. Zudem müssen die Kliniken ihre Ergebnisdaten einschließlich der Sterblichkeitsrate veröffentlichen. 2009 will der GBA prüfen, ob die Einführung einer Mindestmenge erforderlich ist.

Zudem erweiterte der GBA das Spektrum möglicher ambulanter Klinikbehandlungen nach Paragraf 116b um angeborene Skelettsystemfehlbildungen, schwer wiegende immunologische Erkrankungen, Anfallsleiden und neuromuskuläre Erkrankungen. Die Zustimmung des Gesundheitsministeriums steht noch aus.

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