Sinkt der GKV-Beitragssatz schon bald wieder?

Die SPD drängt auf eine Senkung der Abgaben.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Folgt auf die Erhöhung des GKV-Beitrags zum Jahresanfang jetzt die Rolle rückwärts der Koalition?

Folgt auf die Erhöhung des GKV-Beitrags zum Jahresanfang jetzt die Rolle rückwärts der Koalition?

© Foto: imago

Seit dem Jahreswechsel zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Teil deutlich höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Jetzt könnte die Abgabenlast bereits kurzfristig wieder sinken. Hintergrund sind Pläne der SPD zur Senkung von Sozialabgaben, die diese bei den Verhandlungen mit der Union über ein zweites Konjunkturpaket vorgelegt hat. Die Union setzt hingegen vor allem auf Steuersenkungen, um die Wirtschaft zu stützen.

FDP: Große Koalition ist orientierungslos

Am Montag kamen beide Koalitionspartner im Bundeskanzleramt zu ersten Gesprächen über ihre unterschiedlichen Konzepte für das auf insgesamt 50 Milliarden Euro veranschlagte Programm zusammen. Unklar ist allerdings, ob und in welcher Weise es zu geringeren Kassenbeiträgen kommen könnte. Während die SPD den Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 Prozent abschaffen will, fordert die Union auch Entlastungen für Arbeitgeber. Entscheidungen sollen in der kommenden Woche fallen.

Bei der Opposition stößt die von Schwarz-Rot als Konjunkturspritze in Erwägung gezogene Senkung der Krankenkassenbeiträge unterdessen auf scharfe Kritik. "Erst trägt die Koalition durch ihre Politik zu deutlich steigenden Krankenkassenbeiträgen bei, jetzt entdeckt sie den Unmut in der Bevölkerung und will wieder Steuergelder in die GKV pumpen, um so den Beitragssatz künstlich zu senken", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Bahr, der "Ärzte Zeitung". Zum Jahreswechsel hatte die Koalition den nun einheitlichen Beitragssatz um 0,6 Punkte auf 15,5 Prozent angehoben.

Hinter der Politik der Koalition verberge sich kein nachhaltiges Konzept zur Finanzierung des Gesundheitswesens, zumal es auch noch aus Schulden finanziert werden solle, so Bahr. "Ich habe den Eindruck, die Koalition hat keine Richtung und scheint nur ihre eigenen Fehler korrigieren zu wollen." Er forderte Union und SPD auf, den gerade eingeführten Gesundheitsfonds wieder außer Kraft zu setzen. Für den Fall einer Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl im September werde die FDP den Gesundheitsfonds umgehend abschaffen, kündigte Bahr an.

Unterdessen sind zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen in der GKV erfolgt. So müssen Krankenkassen bis zum Juli flächendeckend Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung anbieten. Kinder bis 14 Jahre haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen verbesserten Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge.

Hausarztverträge werden Pflicht

Bis zum 30. Juni müssen alle gesetzlichen Krankenkassen Hausarztverträge schließen - und zwar vorrangig mit ärztlichen Gemeinschaften, die die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte einer KV-Region vertreten. Die Novelle von Paragraf 73b SGB V ist Teil des im vergangenen Jahr verabschiedeten GKV-Organisations-Weiterentwicklungs-Gesetzes. Die große Koalition erhofft sich davon "neuen Schwung" in der hausarztzentrierten Versorgung und eine Stärkung der Hausärzte als eigenständige Verhandlungspartner.

Anspruch auf Nachsorge

Schwerkranke Kinder und deren Eltern haben seit dem Jahreswechsel einen Rechtsanspruch auf sozialmedizinische Nachsorge (SN) nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha. Bisher war die SN eine Ermessensleistung der jeweiligen Kasse. Außerdem hat die Koalition den Kreis der Anspruchsberechtigten mit der Anhebung der Altersgrenze von zwölf auf 14 Jahre erweitert. Neu im GKV-Katalog ist ein Neugeborenen-Hörscreening, das spätestens zum Ende des 3. Lebensmonats erfolgen soll.

Ausschreibung von Hilfsmitteln

Mit Beginn des neuen Jahres sind die Vorschriften zur Versorgung mit Hilfsmitteln weiterentwickelt worden. Die Übergangsfrist für die nach altem Recht zugelassenen Anbieter von Hilfsmitteln wie etwa Rollstühlen oder Bandagen wird verlängert. Diese Anbieter dürfen noch bis Ende 2009 die Versorgung der Versicherten übernehmen - es sei denn, die Kasse hat bereits Anbieter per Ausschreibung ausgewählt. Das Ausschreibungsgebot wird in eine "Kann-Vorschrift" umgewandelt.

Recht auf Pflegeberatung

Seit 1. Januar sind die Pflegekassen verpflichtet, pflegebedürftigen Versicherten eine individuelle Pflegeberatung (Fallmanagement) anzubieten. Pflegeberater sollen Betroffene bei Fragen zum Sozialrecht und bei der Auswahl von Pflegeangeboten unterstützen. Auf Wunsch des Versicherten findet die Beratung zu Hause statt. Damit sich Pflegebedürftige und Angehörige ein besseres Bild von den Leistungen in den etwa 10 400 Heimen machen können, bekommen die Einrichtungen Schulnoten vom MDK ausgestellt - von "sehr gut" bis "mangelhaft".

Lesen Sie dazu auch: Koalition diskutiert Senkung des Krankenkassenbeitrags Ein teures Geschenk für die GKV

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