Experten haben im Detail viel Kritik am Gentest-Gesetz
BERLIN (fst). Der Entwurf für ein Gendiagnostik-Gesetz ist bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Allerdings sehen viele Experten noch Korrekturbedarf.
Veröffentlicht:Konsens herrscht allein darüber, dass eine gesetzliche Regelung nötig ist. Doch schon über die Reichweite des Gesetzes gehen die Meinungen auseinander. So hält es der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) für sachgerecht, dass die Verwendung gendiagnostischer Daten in der Forschung ausgeklammert wird. Dagegen zeigt sich der Verband der Diagnostica-Industrie überzeugt, dass "die Akzeptanz der Bevölkerung für die Gendiagnostik" gesteigert würde, wenn das Gesetz auch die Forschung einbezöge.
Viele Verbände kritisieren vor allem begriffliche Unschärfen im Entwurf. So warnt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin davor, das Gesetz auch für Genproduktanalysen gelten zu lassen. In diesem Fall würde "ein großer Teil der traditionellen Labordiagnostik" unter die strengen Auflagen des Gesetzes fallen: "Damit müsste vor jeder Cholesterinbestimmung eine Aufklärung (der Patienten) erfolgen, gefolgt von schriftlicher Einwilligung und anschließender Beratung", heißt es. Nicht sachgerecht sei es zudem, auch das Neugeborenen-Screening in das Gesetz einzubeziehen. Auch der Bundesrat hat dafür plädiert, von zusätzlichen Beratungsauflagen bei diesem Screening abzusehen.
Mehr terminologische Genauigkeit fordert die Bundesärztekammer: Nur die Veranlassung einer gendiagnostischen Untersuchung sollte unter einen allgemeinen Arztvorbehalt gestellt werden. Dagegen sollten nur Ärzte mit spezieller Weiterbildung die Untersuchungen vornehmen und Patienten beraten dürfen. Der Entwurf greife in "einmaliger Art und Weise" in die Struktur der Weiterbildung ein.
Eine Regelungslücke sehen Vertreter des Instituts für Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) darin, dass kein Verbot vorgeburtlicher Gentests für spätmanifestierende Krankheiten im Entwurf vorgesehen ist: "Derartige Untersuchungen eröffnen keine präventiv therapeutischen Möglichkeiten für das Wohlergehen des Kindes, sondern nur eine Entscheidung darüber, die Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen."