Unfallversicherung für "weltwärts"-Absolventen

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BERLIN (hom). Die Teilnehmer des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes "weltwärts" sollen künftig über die gesetzliche Unfallversicherung versichert werden, anstatt wie bisher allein über privatrechtliche Versicherungen abgesichert zu sein. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Mit der Tätigkeit im Ausland seien häufig höhere Gefährdungsrisiken verbunden, weshalb die Einbeziehung dieser jungen Menschen in den solidarischen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung geboten sei, hieß es.

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