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Hohe Priorität für den Datenschutz

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Vor mehr als 20 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Volkszählung gefällt und damit den Begriff der informationellen Selbstbestimmung eingeführt. Seitdem haben sich die Perspektiven des Datenschutzes weiter verschoben. Das zeigen Übergriffe des Staates auf Telefon- und Internet-Daten, und das zeigt auch die übergroße Wissbegier vieler großer Unternehmen.

Datenschutz ist offenbar ein Recht, das sich Gesellschaften immer wieder erkämpfen müssen. Dass Bürger - und auch Patienten - durchaus auf dieses Recht pochen, wenn es nötig ist, zeigt sich an vielen Stellen, nicht nur, wenn ein Datenschutzbeauftragter seine Stimme erhebt. So reagieren Konsumenten auf Datenskandale mit Kaufzurückhaltung. Lidl spürt das gerade bei den Umsatzzahlen.

Auch die Einführung der neuen Gesundheitskarte stockt immer wieder, weil Kritiker nicht davon überzeugt sind, dass der Datenschutz im Zeitalter der Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt ist. Doch so wie Konsumenten souverän auf die Skandale reagieren, so dürften auch Patienten in der Lage sein zu differenzieren: wo Transparenz der Daten bei der Behandlung hilft und wo Datenschnüffelei von Arbeitgebern und Versicherungsgesellschaften den Datenschutz unterhöhlen.

Lesen Sie dazu auch: Kranke Mitarbeiter müssen keine Details nennen Datenschutzbeauftragter: Staat hat Bürgerrechte eingeschränkt

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