Ausschuss ebnet Weg für Gesetz zur Gendiagnostik
BERLIN (hom). Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg für das geplante Gendiagnostikgesetz freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und SPD verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen" in modifizierter Fassung.
Ziel des Regierungsentwurfs, der am Freitag abschließend im Bundestag behandelt werden soll, ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen zu stärken und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen zu verhindern. So sollen genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Erlauben Untersuchungen eine Voraussage über die Gesundheit der untersuchten Person oder eines ungeborenen Kindes, soll eine Beratung vor und nach der Untersuchung zwingend vorgeschrieben werden.
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