Selbstverwaltung auf dem Prüfstand - die Zukunft der Kassen

Mit dem WSG wurde der GKV-Spitzenverband geschaffen - eine Organisation mit einzigartiger Machtfülle. Entspricht das den Wettbewerbsintentionen des Gesetzes?

Von Lina Birkenstautz Veröffentlicht:

Die Zukunft der Selbstverwaltung hängt davon ab, ob ihr substanzielle Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten vom Staat eingeräumt werden und ob es innerhalb der Selbstverwaltung gelingt, einen Konsens in wichtigen Fragen herbeizuführen. Dies setzt auch einen Grundstock an gemeinsamen Vorstellungen über Stellenwert und Konzeption der Sozialversicherungen voraus. Das Ausmaß der Wirkungsmöglichkeiten von Selbstverwaltung hängt nicht zuletzt davon ab, welche Bedeutung die Sozialversicherungen als Einrichtungen der Vorsorge vor und der Absicherung bei sozialen Risiken in Deutschland haben sollen.

Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften sind der Auffassung, dass sich die paritätische Selbstverwaltung bewährt hat. Eine Verwässerung dieses Organisationsprinzips durch die Aufnahme anderer Gruppen wie Leistungsanbieter und Selbsthilfeorganisationen sollte es ihrer Meinung nach nicht geben, weil Arbeitgeber und Versicherte die Hauptlast der Finanzierung tragen.

Unabhängig davon besteht Modernisierungsbedarf. So kommt insbesondere auf die Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes auch die Aufgabe zu, stärkerem Staatseinfluss entgegenzuwirken und eine Zweckentfremdung des Dachverbandes zur Durchsetzung staatlicher Vorhaben zu verhindern. Zudem sind die Gestaltungsrechte der Selbstverwaltung deutlich zu erweitern. Jede Krankenkasse sollte die Möglichkeit haben, Einzelverträge mit allen Leistungsanbietern abzuschließen. Neu geschaffenen vertragsrechtlichen Spielräume müssen von der Selbstverwaltung konsequent genutzt werden.

Perspektiven und Reformoptionen der sozialen Selbstverwaltung 28. Mai, 16.15  - 18.00 Uhr, Saal 6

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