Leichenschau: Sachsen setzt auf Hausärzte
DRESDEN(tra). Hausärzte sollen stärker als bisher zur Leichenschau herangezogen werden. Das legt das neue Bestattungsgesetz des Freistaates Sachsen nahe. Danach sollen Gestorbene möglichst vom Hausarzt begutachtet werden, da dieser die vorangegangene Krankheitsgeschichte kennt. Die Kassen bezahlen die Leichenschau nicht, weil die Leistungspflicht mit dem Tod des Versicherten endet. Die Kosten müssen aus dem Nachlass bestritten werden. Auch Fachärzte für Rechtsmedizin werden nach dem neuen Gesetz die Leichenschau verrichten dürfen. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang Juli in Kraft treten.