Samstag, 4. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 05.02.2010

Das Erbe

Am Wettbewerbsstärkungs-Gesetz wird sich Schwarz-Gelb noch lange abarbeiten

Schwarz-Gelb muss mit seinen Reformplänen dort starten, wo die große Koalition aufgehört hat: beim Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG).

Von Florian Staeck

"Qualitäts- und Effizienzsteigerung durch Intensivierung des Wettbewerbs" - so hieß das regierungsamtliche Ziel der Gesundheitsreform von 2006. Die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten, Versicherten und Kassen, Kassen und Leistungserbringern sollten "transparenter, flexibler und noch stärker wettbewerblich" gestaltet werden. Von durchgehend mehr Wettbewerb kann beim WSG aber keine Rede sein. Vielmehr ist für die letzte Reform ein Mix aus Zentralisierung und Wettbewerbsorientierung kennzeichnend. Will sich Schwarz-Gelb nicht nur auf die Einnahmeseite der GKV - die Diskussion über die Gesundheitsprämie - konzentrieren, dann gäbe es noch viele weitere Reformbaustellen:

  • Der politisch gewollte Wettbewerb setzt die Kassenärztlichen Vereinigungen unter Druck. Nehmen Selektivverträge zwischen Kassen und Ärzteverbänden zu, werden die Körperschaften langfristig zu einer Residualgröße. KBV-Chef Dr. Andreas Köhler hat deutlich gemacht, dass er dem nicht tatenlos zusehen will.
  • Die Kassen sind mit dem einheitlichen Beitragssatz um ihren zentralen Wettbewerbsparameter gebracht, finden sich aber zwangsvereint in einem GKV-Spitzenverband wieder, der "wettbewerbsneutral" arbeiten soll. Dass es zu Reibereien zwischen Spitzenverband und großen Kassen kommen würde, war absehbar.
  • Die Privatassekuranz wird mit dem Basistarif auf schleichende Konvergenz zur GKV geschickt. Der erschwerte Wechsel von GKV zu PKV bedroht langfristig die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells.
  • Die gesetzlichen Vorgaben für die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln vernebeln, dass Entscheidungen über Ressourcenverteilungen in der GKV letztlich Wertimplikationen haben, für die nicht die Selbstverwaltung, sondern der Gesetzgeber geradestehen müsste.
  • Krankenhäuser sind für Krankenkassen noch immer eine wettbewerbsfreie Zone. Das selektive Einkaufen von Leistungen ist tabu. Mit der erweiterten Möglichkeit für Kliniken, hochspezialisierte Leistungen ambulant zu erbringen, können aber Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Facharzt-Praxen entstehen.
  • Die Vergütungsreform für Vertragsärzte ersetzt sektorale Budgets durch eine neue Mengensteuerung (RLV), die sich als anfällig für Fehlanreize erweist.

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