Ärzte Zeitung, 19.03.2010
Für
Alte und chronisch Kranke ist die private Krankenversicherung nicht
geeignet
Die Kapitaldeckung in der PKV soll eigentlich vor
übermäßig steigenden Prämien im
Alter schützen. Genau das tut sie nicht. Der Grund: Es gibt
keinen Wettbewerb im Versichertenbestand. Motor der
Geschäftspolitik ist die Risikoselektion.
Von Helmut Laschet
Das Bekenntnis im Koalitionsvertrag ist
eindeutig: Die private Krankenversicherung ist und bleibt die zweite
Säule im System zur Absicherung von Krankheitsrisiken.
Das Aufatmen der Branche im Herbst letzten Jahres war
spürbar. Jahrelang hatte eine sozialdemokratische
Gesundheitsministerin der Privatassekuranz mit Plänen zur
Bürgerversicherung, mit einem Basistarif und
schließlich noch mit der (begrenzten) Portabilität
der Alterungsrückstellungen zugesetzt.
Gemeinhin gilt die PKV als Hort der Solidität und
Stabilität. Noch am Donnerstag meldete sie: 144 Milliarden
Euro Kapitaldeckung einschließlich Pflegeversicherung. Soll
heißen: Wer hier versichert ist, hat Sicherheit für
die Zukunft.
Kampftarife für Gesunde, vergreisende Tarife
für Alte
Mitnichten! So lautet das Fazit, das sich aus einem Gutachten
des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung
(IGES) sowie des Darmstädter Wirtschaftswissenschaftlers Bert
Rürup ziehen lässt.
Warum? Alterungsrückstellungen kalkulieren die
Versicherer so, dass lediglich die durchschnittlichen altersbedingten
Veränderungen gedeckt sind. Die Prämien werden zwar
risikoäquivalent kalkuliert, aber nur zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses. Ferner werden kostensteigernde Effekte der
steigenden Lebenserwartungen ebenso wenig eingerechnet wie der
künftige medizinische Fortschritt bei Vertragsabschluss in die
Prämie. Dies und Veränderungen des individuellen
Risikos führen zu Umlageeffekten zwischen Gesünderen
und Kränkeren. Das gibt es auch in der GKV. Dort existiert
aber auch eine Risikomischung zwischen Jung und Alt - und dieser
Automatismus funktioniert in der PKV nicht von selbst.
Um den Bestand innerhalb eines Tarifs zu stabilisieren, hat
die PKV zwei Instrumente: die erneute Gesundheitsprüfung bei
Tarif- und Anbieterwechsel und die fehlende (jetzt: begrenzte)
Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen.
Der Effekt ist: Bei jedem Tarifwechsel erfolgt die Einstufung
zu einer schon altersbedingt höheren Risikokalkulation. Bei
Vorerkrankungen kommen Risikozuschläge hinzu. Mit steigendem
Alter und vor allem bei manifester Krankheit sinken die Wechselchancen
rapide. Tatsache ist, dass die Stornowahrscheinlichkeit von
zwölf Prozent bei 30-Jährigen auf zwei Prozent bei
60-Jährigen sinkt.
Ein weiteres Wechselhemmnis sind die
Alterungsrückstellungen: Sie werden (nach dem WSG nur noch
teilweise) dem verbleibenden Versichertenbestand vererbt und gehen
nicht auf die neue Versicherung über. Die Folge ist, dass der
Versicherte bei einem Wechsel des Versicherers neu anfängt,
Kapital aufzubauen. Doch mit wachsendem Alter wird die Zeit immer
kürzer, Geld fürs Alter und die
näherrückenden Krankheiten zurückzulegen.

Chronisch Kranke profitieren kaum von
einer privaten Versicherung. © bilderbox - Fotolia.com
Aus all dem ergeben sich zwei Risiken: Wer
wechselt, kann zwar immer wieder eine günstige
Einstiegsprämie ("Kampftarif") finden, muss aber damit
rechnen, dass der Tarif sich schon nach kurzer Zeit
überproportional verteuert. Der Vorteil ist also nur
zeitweilig. Eine solche Chance zum Wechsel haben durchweg nur Gesunde.
Das heißt: In den Alttarifen sammeln sich hohe Risiken - die
Tarife vergreisen und werden teurer. Einen Morbi-RSA kennt die PKV
nicht.
Ineffizientes System der Kostenerstattung
Als weiterer Nachteil tritt hinzu, dass die PKV kaum Einfluss
auf Menge, Qualität und Preise für medizinische
Leistungen hat - anders als die GKV. Ärztliche Behandlung ist
bei Privatpatienten doppelt so teuer wie bei Kassenpatienten,
für Labor wird sogar das 4,5-Fache bezahlt. Abrechnungsbasis
ist eine völlig veraltete GOÄ, die immer mehr
Streitfälle produziert.
IGES/Rürup sind dafür, der PKV die
Möglichkeit zu eröffnen, im Vertragswettbewerb mit
Ärzten oder Arztgruppen Vergütungen zu vereinbaren.
Das lehnt die Bundesärztekammer bislang kategorisch ab.
Auch die im Zusammenhang mit dem WSG für die PKV
beschlossenen Reformen - sie machen die Mitnahme von
Altersrückstellungen, allerdings begrenzt auf das
Leistungsniveau des Basistarifs, möglich - seien
völlig unzulänglich. IGES/Rürup
plädieren dafür, dass individualisiert bemessene
Alterungsrückstellungen übertragbar werden, um der
Risikoseparierung einen Riegel vorzuschieben. Die Wissenschaftler
werfen der Assekuranz allerdings vor, sich dieser Diskussion zuletzt
"nahezu kategorisch versperrt" zu haben.
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Kapitaldeckung
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Lesen Sie dazu auch den Standpunkt:
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