Drogensucht: Diamorphin-Behandlung wird nun als Ultima Ratio möglich

Schwerstkranke opiatabhängige Patienten können mit Diamorphin behandelt werden, wenn sie mit herkömmlichen Methoden, etwa Methadon, nicht therapierbar sind.

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Das Ende einer langjährigen Drogenkarriere - ein letzter Stopp kann die nun mögliche Diamorphin-Therapie sein. © amw

Das Ende einer langjährigen Drogenkarriere - ein letzter Stopp kann die nun mögliche Diamorphin-Therapie sein. © amw

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BERLIN (sun). Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin müssen die Patienten das 23. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren drogenabhängig und bereits zweimal erfolglos behandelt worden sein, wenn sie an einem Behandlungsprogramm mit Diamorphin teilnehmen wollen. Die Behandlung soll nur in geeigneten Einrichtungen von einem multidisziplinären Team vorgenommen werden. Begleitend soll zudem eine mindestens sechsmonatige psychosoziale Betreuung stattfinden.

Die Richtlinie des GBA stehe dabei nicht im Widerspruch zu der bereits bestehenden Richtlinie der Bundesärztekammer. "Es handelt sich hierbei um eine sinnvolle Ergänzung", erklärte der Unparteiische Vorsitzende des GBA, Rainer Hess.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), begrüßte den Beschluss des Bundesausschusses als "wesentlichen Schritt". Zugleich äußerte sie die Befürchtung, dass die strengen Auflagen besonders hinsichtlich der mindestens zwölfstündigen Anwesenheit von ärztlichem Personal die Diamorphin-Behandlung auf wenige große Einrichtungen beschränken könnte. Sie erwarte aber, dass die Therapie in der Praxis überall angeboten werde, wo ein Bedarf bestehe, erklärte sie.

Der drogen- und suchtpolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/DieGrünen im Bundestag, Harald Terpe, bezeichnete es als "befremdlich", dass der Ausschuss die Anforderungen an die Diamorphin-Einrichtungen im Vergleich zum Modellprojekt verschärft hat. Er hoffe, dass trotzdem eine "bedarfsgerechte Versorgungslandschaft" entstehen könne.

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