Ärzte Zeitung, 24.03.2010
Formulare, nichts als Formulare: Neues Gendiagnostik-Gesetz verärgert Frauenärzte
Der Beratungsaufwand ist hoch, die Bürokratie immens, der
Unmut der Ärzte wird immer größer: Das neue
Gendiagnostik-Gesetz hat direkte Auswirkungen auf den Arbeitsalltag von
Gynäkologen.
Von Sabine Schiner

Beratung für Schwangere in Krisensituationen.
Der Zeitaufwand ist groß und wird nicht kostendeckend
vergütet. © Imago
Seit Anfang Februar ist das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Das
geänderte Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und das neue
Gendiagnostikgesetz (GenDG) geben den Ärzten vor, wann und wie sie
Schwangere vor und nach einer pränatalen Diagnostik beraten sollen
und wann sie Kooperationen mit anderen Ärzten,
Beratungseinrichtungen und Verbänden eingehen sollen. Ziel ist,
die Frauen und ihre ungeborenen Kinder besser zu schützen und zu
versorgen.
Betroffen von den Änderungen sind Jahr für Jahr tausende
Frauen: "Wir machen bundesweit etwa 1,5 Millionen
Ultraschalluntersuchungen pro Jahr. Nach einer invasiven
Pränataldiagnostik gibt es pro Jahr etwa 50 000 auffällige
Befunde", sagt die Professorin Christiane Woopen. All diese
Patientinnen müssten nun ein "Beratungskarussell" absolvieren, das
für Ärzte immer mit einem hohen Aufwand verbunden sei.
Die Medizinerin leitet die Forschungsstelle Ethik an der Uni
Köln und ist stellvertretende Vorsitzende des nationalen
Ethikrates. Sie ist bei der Gendiagnostik klar auf Seiten des
Gesetzgebers. Sie weiß aber auch, dass viele Ärzte derzeit
"in heller Aufregung" sind. "Intention der neuen Gesetze ist, die
Autonomie der Schwangeren zu stärken und ihnen Entscheidungshilfen
zu geben", erklärt sie. Hier eine Auswahl an Bestimmungen, die
Ärzte dabei berücksichtigen müssen:
- Nach Paragraf 2 SchKG und Paragraf 10 GenDG
müssen Ärzte die Frauen nach medizinischen, psychischen und
sozialen Aspekten beraten und Infomaterialien der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung austeilen. Details zu den
Beratungen werden derzeit von einer Arbeitsgruppe der
Gendiagnostikkommission am RKI in Berlin erarbeitet.
-
Paragraf 7 GenDG sieht vor, dass eine diagnostische genetische
Untersuchung nur durch Ärzte und eine prädiktive genetische
Untersuchung nur durch Fachärzte für Humangenetik oder durch
Ärzte, die eine entsprechende Zusatzbezeichnung für
genetische Untersuchungen vorweisen, möglich sind: Die Richtlinien
einer solchen Qualifikation werden ebenfalls derzeit am RKI erarbeitet.
Ärzte haben bis Februar 2012 Zeit, diese Zusatzqualifikation zu
erwerben.
- Nach Paragraf 9 GenDG müssen die
betroffenen Patientinnen ganz genau verstehen, was das mögliche
Ergebnis einer Pränataldiagnostik für sie und das Ungeborene
bedeutet. Es ist Aufgabe der Ärzte, ihnen eine persönliche
Nutzen-Risiko-Abwägung zu ermöglichen.
- Paragraf
2a Absatz 2 SchKG regelt die Bedenkzeit neu. Danach müssen
Ärzte die 3-Tages-Frist einhalten. Das heißt: Zwischen der
Beratung der Schwangeren und der Ausstellung einer
Indikationsbescheinigung müssen mindestens drei Tage liegen.
Viele Frauenärzte empfinden einen Teil der neuen Vorgaben als
Gängelei. Klaus König, niedergelassener Gynäkologe in
Steinbach, ärgert sich vor allem über die vielen Formulare.
Allein der Aufklärungsbogen zur Nackentransparenzmessung umfasse
derzeit fünf DIN-A-4-Seiten. Der Zeitaufwand der Beratungen sei
immens und werde nicht kostendeckend vergütet.
Für Dr. Margita Bert, Gynäkologin und Chefin der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, werden Ärzte durch die
Vorgaben genötigt und ihre Arbeit wird entwertet. "Ich habe in
meiner Praxis nie Schwangere in Krisensituationen alleine gelassen,
dazu brauche ich kein Gesetz", so die Gynäkologin.
Für die Medizinethikerin Christiane Woopen machen die Vorgaben
Sinn: "Es gibt derzeit noch einige Defizite in der Beratung", so ihre
Erfahrung. Sie räumt allerdings auch ein, dass es auch noch viele
ungeklärte Fragen gibt.
Offen sei beispielsweise, ob eine normale Blutgruppenbestimmung ohne
schriftliche Einwilligung der Patientin erlaubt ist. "Es ist eigentlich
eine genetische Untersuchung", sagt sie. Die gleiche Frage stelle sich
auch bei Arztbriefen: "Muss die Patientin zustimmen, wenn genetische
Befunde von einem Arzt zum andern übermittelt werden?"
Pränatale Diagnostik (PD)
Zur PD gehören Untersuchungen vor der Geburt eines Kindes, um
festzustellen, ob bestimmte Erkrankungen oder Fehlbildungen vorliegen.
Dazu gehören Ultraschall, Humangenetische Beratungen,
Chorionzottenbiopsien (Gewebeproben aus dem Mutterkuchen), Amniozentese
(Fruchtwasseruntersuchung), Blutuntersuchungen wie der
Ersttrimestertest und weitere Untersuchungen wie die
Nackentransparenzmessung oder die Blutentnahme aus der Nabelschnur. (ine)
Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Zu viel Bürokratie bei Gendiagnostik

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