Rheinland-Pfalz plant neues Krankenhausgesetz

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MAINZ (chb). Rheinland-Pfalz will sein Landeskrankenhausgesetz reformieren. Das hat Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) kürzlich im Landtag angekündigt.

Nach dem vorgelegten Entwurf soll zum Beispiel die Krankenhausplanung flexibler werden. So sollen Krankenhäuser künftig selbst entscheiden können, ob sie zum Beispiel eine Hauptfachabteilung in eine Belegabteilung umwandeln. Bislang mussten die Kliniken beim Krankenhausplanungsausschuss eine entsprechende Änderung beantragen. Der Ausschuss hat über den Antrag abgestimmt und sein Votum dem Ministerium übermittelt, dass dann eine entsprechende Genehmigung erteilte oder nicht.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, den Krankenhausplanungsausschuss um die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesapothekerkammer und den Dachverband der Pflegeorganisationen zu erweitern, damit er fachlich breiter aufgestellt ist.

Eine weitere Neuerung: Bei der Wahl der Patientenfürsprecher sollen künftig auch die Patientenverbände und Selbsthilfeverbände auf kommunaler Ebene mitwirken können. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Aufgaben des Sozialdienstes im Krankenhaus um Maßnahmen zum Kinderschutz zu erweitern. So sollen Eltern über Hilfsangebote beraten werden, die das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit vorsieht.

Darüber hinaus enthält der Entwurf des neuen Krankenhausgesetzes Regelungen zur Notfallversorgung. Klargestellt wird, dass die Krankenhäuser Notfallpatienten bei akuter Lebensgefahr nicht abweisen dürfen und zur unbedingten Aufnahme verpflichtet sind, sagte Dreyer.

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