Koalition behindert moderne Versorgung
Romantisierendes Festhalten am Leitbild der Einzelpraxis diskriminiert Medizinische Versorgungszentren und ist kontraproduktiv, Versorgungsengpässe zu verhindern.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Eckpunkte der Koalition für ein Versorgungsgesetz sehen Einschränkungen für Medizinische Versorgungszentren vor: Zulässig soll nur noch die Trägerschaft von Vertragsärzten und Kliniken sein, als Rechtsformen werden nur noch Personengesellschaften und GmbHs anerkannt, die MVZ-Leitung muss ein Arzt haben.
Will ein MVZ, das nicht mehrheitlich von Ärzten getragen wird, einen Sitz verkaufen, so haben Vertragsärzte ein Vorkaufsrecht. Will ein MVZ einen Vertragsarztsitz verlegen, dann darf dies Versorgungsaspekten nicht widersprechen. Für bestehende Einrichtungen gilt allerdings ein Bestandsschutz.
Zwar fällt der nun von der Koalition geplante Rechtsrahmen für MVZ weniger restriktiv aus, als die KBV sich das vorgestellt hat - dennoch: Der Bundesverband MVZ hält diese Pläne für kontraproduktiv, das Ziel des Versorgungsgesetzes zu erreichen, nämlich Unterversorgung zu vermeiden.
Ursächlich seien ideologische, jedoch nicht durch Fakten belegte Vorbehalte gegen Versorgungszentren, vor allem dann, wenn sie nicht in der Trägerschaft von Ärzten betrieben werden. In einer ausführlichen Stellungnahme fordert der Bundesverband MVZ eine Kehrtwende von der Koalition.
MVZ seien keine Bedrohung der ärztlichen Unabhängigkeit und gefährdeten nicht das schützenswerte persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. MVZ seien aber für junge Ärzte eine attraktive Möglichkeit, ohne persönliches wirtschaftliches Risiko ambulant als Arzt im Team zu arbeiten.
Ausdrücklich fordert der Bundesverband MVZ, die Aufgaben des ärztlichen Leiters zu definieren und von denen des kaufmännischen Managements zu unterscheiden.
Mit ihren geplanten Restriktionen vergebe die Koalition eine Chance, mit neuen Versorgungsstrukturen Ärztemangel zu verhindern. Leistungsfähige MVZ mit zentraler Organisation seien in der Lage, dezentral die Versorgung sicherzustellen, beispielsweise durch Zweigpraxen oder durch fachgruppenübergreifend arbeitende mobile Praxen.
Dazu müssten die Rahmenbedingungen für leistungsfähige Anbieter weiterentwickelt und nicht durch Trägereingrenzung behindert werden.
Im einzelnen fordert der Bundesverband MVZ:
- kleinräumige Bedarfsanalyse, aber flexible Gestaltung der Versorgungssteuerung;
- verlässliche Anreize, insbesondere auch bei der Vergütung, die im Vergleich zu Kliniken wettbewerbsneutral sein muss;
- keine Behinderung bei der Etablierung moderner Versorgungsstrukturen;
- Sicherstellung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit.