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Was bringt die Nutzenbewertung?

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2004 eingeführt, hat der Gesetzgeber mit dem AMNOG binnen sieben Jahren die dritte Variante der Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit Beginn dieses Jahres in Kraft gesetzt: die frühe Nutzenbewertung unmittelbar nach der Einführung eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff.

Die mit dem WSG 2007 geschaffene Kosten-Nutzen-Bewertung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Welche Anforderungen an die Nutzenbewertung zu stellen sind, beleuchtet der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Helge Braun aus der Sicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Gerade die frühe Nutzenbewertung, für die lediglich Daten aus den Zulassungsstudien vorliegen, kann nicht in jedem Fall auf Endpunkt-Parameter zurückgreifen, sondern muss sich mit Surrogat-Parametern zufriedengeben. Die Problematik wird Professor Axel Heyll erörtern.

Der Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem analysiert die Optionen von Health Technology-Assessment in der Onkologie. Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, geht der Frage nach, was die Folgen des Zwangs zur Wirtschaftlichkeit für Patienten sind.

Hauptstadtforum Gesundheitspolitik, Donnerstag, 12. Mai, 9 bis 10.30 Uhr.

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