Bundesausschuss weitet Pflicht zur Transparenz aus

BERLIN (af). Krankenhäuser müssen in ihren Qualitätsberichten künftig 182 Qualitätsindikatoren angeben, 134 davon mit Erläuterung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen.

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Bislang war lediglich die Veröffentlichung von 30 Indikatoren Pflicht. Die Regelung soll schon für die Berichte des nächsten Jahres gelten. Insgesamt gibt es 390 Indikatoren.

Nicht alle eigneten sich zur Veröffentlichung, sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Dr. Rainer Hess. Der Antrag, die Transparenzpflichten auszuweiten, war von den Patientenvertretern und den gesetzlichen Krankenkassen gekommen.

Krankenhäuser erhalten die Möglichkeit, außergewöhnliche Ereignisse in ihren Berichten zu kommentieren, zum Beispiel Todesfälle nach Operationen. Die lösen häufig den strukturierten Dialog aus, ein Verfahren Qualitätsproblemen auf die Spur zu kommen.

Die Einleitung eines strukturierten Dialoges bedeute aber nicht automatisch, dass das betroffene Krankenhaus etwas falsch gemacht habe, sagte Dr. Bernd Metzinger von der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

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