Ärzte Zeitung, 03.07.2011
Schäuble kontra Bahr: Versorgungsgesetz zu teuer
Finanzminister Wolfgang Schäuble nimmt sich seinen neuen Kabinettskollegen Daniel Bahr zur Brust:
Scharf kritisiert er dessen Entwurf für das Versorgungsgesetz. Die Kritik: Das
Konzept sei nicht durchkalkuliert. Schäubles Parteikollege Jens Spahn nennt das
Vorgehen "befremdlich".

Zwei Minister, zwei Meinungen: Finanzminister Wolfgang Schäuble (l.) und Gesundheitsminister Daniel Bahr.
© Collage: Illian / Ärzte Zeitung, dpa
BERLIN (HL/sun). Neue Hürde für das GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Das Bundesfinanzministerium vermisst zu den Instrumenten gegen den Ärztemangel nachvollziehbare Berechnungen über die Finanzwirkungen und befürchtet erhebliche Ausgabensteigerungen.
Das Gesetz befindet sich zur Zeit als Referentenentwurf in der Abstimmung unter den Ressorts. Dies ist Voraussetzung, dass das Kabinett das Gesetz im August als Regierungsentwurf verabschieden und in die parlamentarischen Beratungen einbringen kann.
Eine wichtige Rolle spielt dabei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). In diesem Jahr fließen insgesamt 15,3 Milliarden Euro aus dem Bundesetat in den Gesundheitsfonds und dann zu den Krankenkassen.
Das Gewicht des Finanzministers wächst, wenn in den Folgejahren der Sozialausgleich zunehmende Steuermittel beansprucht.
Keine nachvollziehbaren Berechnungen
Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, beanstandet Schäuble, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr keine nachvollziehbaren Berechnungen zu den Kostenwirkungen der Vergütungsreform für Vertragsärzte vorgelegt habe.
Bahr hatte noch im Interview mit der "Ärzte Zeitung" vom 24. Juni die Behauptung des GKV-Spitzenverbandes als "Gespenst" zurückgewiesen, allein für die Ärzte würden Mehrausgaben von drei Milliarden Euro entstehen.
Abschläge in überversorgten Gebieten
Die Argumentation und die Bedenken des GKV-Spitzenverbandes sind nun aber auf offene Ohren bei Schäubles Beamten gestoßen: Danach "sollte daran festgehalten werden, dass in unterversorgten Gebieten Zuschläge und in überversorgten Gebieten Abschläge vorzusehen sind".
Dadurch lasse sich das Niederlassungsverhalten am effektivsten steuern.
Dass andere Ressorts Gesetzesentwürfe überprüfen, sei allerdings ein ganz normaler Vorgang, sagte derweil FDP-Sprecher Wulf Oehme: "Dass es hierbei auch zu unterschiedlichen fachlichen Bewertungen kommen kann, ist ganz normal. Das wird jetzt geklärt."
Er widersprach der Darstellung des "Spiegel", dass Schäuble seinen Ministerkollegen Bahr bremse.
Spahn: "Befremdliche Art und Weise"
Doch selbst aus der Union kam bereits Kritik am Vorgehen Schäubles. "Das Gesetz setzt den erklärten Willen der Koalitionsfraktion um, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern und wieder attraktiver zu machen",
sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn der "Ärzte Zeitung".
Dies schaffe man nun durch eine bessere Bedarfsplanung und den Abbau von
Überversorgung, "ohne dass es zu spürbaren Ausgabensteigerungen kommt".
Spahn: "Insofern befremdet die Stellungnahme des Bundesfinanzministerium. Noch mehr befremdet aber die Art und Weise. Wenn der Finanzminister noch Informationsbedarf hat, sollte er ihn dem Gesundheitsminister mitteilen, nicht dem Spiegel."
Kritik und Lob vom Vorgehen Schäubles
Die KBV hatte sich bereits in der Vergangenheit für das Versorgungsgesetz
ausgesprochen. Abschläge beim Honorar in großen Städten hält sie hingegen nicht
für hilfreich. "Ärzte in
Großstädten spielen eine sehr wichtige Rolle für die Versorgung der Patienten
aus dem Umland", heiß es kürzlich. Ein Beispiel sei etwa die
Situation in Berlin
und Brandenburg.
Die Grünen äußerten sich hingegen erfreut über die Kritik aus dem
Finanzministerium. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Birgitt Bender,
sagte: "Es ist gut, dass Herr Schäuble darauf achtet, dass Klientelbeglückung
mit der Gießkanne kein politisches Konzept darstellt."
Auch die SPD-Politikerin Carola Reimann zeigte sich erfreut: "Der Finanzminister will
bei dem FDP-Wahlhilfeprogramm nicht mitmachen." Schäuble sei in diesem Fall das
notwendige Korrektiv.
Der FDP-Politiker Heinz Lanfermann verteidigte den Referentenentwurf gegen die Kritik: "Aus unserer Sicht gibt es
keinen Änderungsbedarf." Es sei befremdlich, dass das Finanzministerium sich
inhaltlich in die Diskussion einmische und glaube, man habe dort die
"intelligenteren Vorschläge". Die finanzielle Größe des geplanten Gesetzes sei zudem mit einem dreistelligen Millionenbetrag "kein Aufreger".
Das Gesundheitsministerium verwies am Montag auf eine "normale
Vorgehensweise". Das seien "übliche Gespräche auf Fachebene" innerhalb der
Ressortabstimmung, sagte eine Sprecherin des BMG der "Ärzte Zeitung". Bis zur
Kabinettsbefassung am 3. August liege dann mit Sicherheit ein Papier vor mit dem
alle Ressorts zufrieden seien.
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| [04.07.2011, 10:25:27] |
| Dr. Thomas Georg Schätzler
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| Dyskalkulie? Selbst verrechnet - Korrektur
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Das gesamte Finanzvolumen des GKV-Gesundheitsfonds soll in 2011 bei ca. 180 Milliarden Euro liegen. Davon wird der Bundeszuschuss allein 15,3 Mrd. € betragen. Dieser ist als Ausgleich für beitragsfrei in der GKV mitversicherte Kinder und Ehepartner bzw. durch Renten, prekäre Arbeitsverhältnisse und ALG-I, ALG-II, Sozialhilfe gemindertes Beitragsaufkommen gedacht. Zusätzlich sollen davon noch Präventionsleistungen wie Mutterschaftshilfe, allgemeine Impf- und Vorsorgeleistungen, Mutter-Vater-Kind-Kuren, kontrazeptive Maßnahmen usw. egalisiert werden. Es gehört wenig Fantasie dazu, dass der Bundeszuschuss dafür eigentlich nicht ausreicht; bei gleichzeitiger Kreditfinanzierung dieses Betrages im Bundeshaushalt.
Der Sozialausgleich beansprucht im Übrigen in diesem Jahr 2 Milliarden Euro aus Eigenmitteln der GKV p l u s Rückstellungsreserven von jährlich 3 Mrd. €. Wobei die beiden Rückstellungsreserven von 2009 und 2010 bisher nicht ordnungsgemäß aufgelöst und der GKV als zusätzliches Beitragsaufkommen zur Verfügung gestellt wurden.
Bei "Hart-aber-fair" vom 22.6.2011 versprach Bundesgesundheitsminister (BGM) Daniel Bahr den Landärzten 300 Millionen Euro zusätzlich. Das sind 0,167 Prozent oder 1,67 Promille des GKV-Fondsvolumens. Das hielt den GKV-Spitzenverband allerdings nicht davon ab, diesen Betrag einfach zu v e r z e h n f a c h e n ! Er sprach davon, allein für die Ärzte würden Mehrausgaben von drei Milliarden Euro entstehen. Diese Fehlkalkulation wurde vom BGM am 24.6.2011 energisch zurückgewiesen. Schäubles Beamte lassen dagegen die Katze aus dem Sack: "in unterversorgten Gebieten" solle es "Zuschläge und in überversorgten Gebieten Abschläge geben".
Es gehört nicht mal eine ausgeprägte Schwäche im Rechnen dazu, dass damit die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum weder gesichert noch attraktiver gemacht werden kann.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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| [04.07.2011, 08:20:34] |
| Dr. Thomas Georg Schätzler
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| Dyskalkulie?
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Das gesamte Finanzvolumen des GKV-Gesundheitsfonds soll in 2011 bei ca. 180 Milliarden Euro liegen. Davon wird der Bundeszuschuss allein 15,3 Mrd. € betragen. Dieser ist als Ausgleich für beitragsfrei in der GKV mitversicherte Kinder und Ehepartner bzw. durch Renten, prekäre Arbeitsverhältnisse und ALG-I, ALG-II, Sozialhilfe gemindertes Beitragsaufkommen gedacht. Zusätzlich sollen davon noch Präventionsleistungen wie Mutterschaftshilfe, allgemeine Impf- und Vorsorgeleistungen, Mutter-Vater-Kind-Kuren, kontrazeptive Maßnahmen usw. egalisiert werden. Es gehört wenig Fantasie dazu, dass der Bundeszuschuss dafür eigentlich nicht ausreicht; bei gleichzeitiger Kreditfinanzierung dieses Betrages im Bundeshaushalt.
Der Sozialausgleich beansprucht im Übrigen in diesem Jahr 2 Milliarden Euro aus Eigenmitteln der GKV p l u s Rückstellungsreserven von jährlich 3 Mrd. €. Wobei die beiden Rückstellungsreserven von 2009 und 2010 bisher nicht ordnungsgemäß aufgelöst und der GKV als zusätzliches Beitragsaufkommen zur Verfügung gestellt wurden.
Bei "Hart-aber-fair" vom 22.6.2011 versprach Bundesgesundheitsminister (BGM) Daniel Bahr den Landärzten 300 Millionen Euro zusätzlich. Das sind 0,167 Prozent oder 1,67 Promille des GKV-Fondsvolumens. Das hielt den GKV-Spitzenverband allerdings nicht davon diesen Betrag einfach zu v e r t a u s e n f a c h e n ! Er sprach davon, allein für die Ärzte würden Mehrausgaben von drei Milliarden Euro entstehen. Diese Fehlkalkulation wurde vom BGM am 24.6.2011 energisch zurückgewiesen. Schäubles Beamte lassen dagegen die Katze aus dem Sack: "in unterversorgten Gebieten" solle es "Zuschläge und in überversorgten Gebieten Abschläge geben".
Es gehört nicht mal eine ausgeprägte Schwäche im Rechnen dazu, dass damit die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum weder gesichert noch attraktiver gemacht werden kann.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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