Facharzt-Verträge sichern zeitnahe Terminvergabe

In den 73c-Verträgen der AOK Baden-Württemberg ist das Wartezeitenproblem gelöst.

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Dr. Werner Baumgärtner, Medi-Vorsitzender

Dr. Werner Baumgärtner, Medi-Vorsitzender

© Horst Rudel

STUTTGART (HL). Anders als in der Kollektivversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist die zügige Vergabe von Terminen bei Fachärzten in den Verträgen zwischen Medi und der AOK Baden-Württemberg kein Glückspiel. Die Paragraf 73c-Verträge verpflichten die teilnehmenden Fachärzte - derzeit sind dies Kardiologen und Gastroenterologen - grundsätzlich binnen zwei Wochen einen Termin mit ihren Patienten zu vereinbaren.

Für Notfälle gilt, dass der Hausarzt bei Kardiologen und beim Gastroenterologen noch für den gleichen Tag einen Termin vereinbaren kann.

Dass dies funktioniert, liegt auch an der Vergütungssystematik, wie Medi-Vorsitzender Dr. Werner Baumgärtner betont: Anders als in den KV-Vergütungen gibt es in den Paragraf 73c-Verträgen keine Fallzahlbegrenzungen und keine mengenabhängigen Vergütungsabstaffelungen.

 Mix aus Pauschale und Einzelleistung am Quartalsende

Eine Facharztbehandlung wird am Ende des Quartals genauso in einem Mix aus Pauschale und Einzelleistung vergütet wie am Quartalsbeginn. Aus diesem Grund müssen Ärzte in den Selektivverträgen auch keine sogenannten Budgetferien machen. Nach der Umfrage des AOK-Bundesverbandes pausiert knapp jeder dritte Arzt am Quartalsende, weil sein Budget erschöpft ist.

Politisch werden die Selektivverträge allerdings gegenwärtig behindert. Derzeit sind die Vergütungen auf das Niveau der Honorare in den KV-Kollektivverträgen beschränkt. Die Rechtsaufsicht muss die Verträge prüfen und genehmigen.

Baumgärtner fordert Aufhebung der Restriktion für Selektivverträge

Damit ist jeder Anreiz entfallen, weitere Selektivverträge abzuschließen. Nach Auffassung von Baumgärtner wäre es dringlich, dass diese Restriktion aufgehoben würde.

Bereits 2006 hatte Medi gefordert, dass Krankenkassen - genauso wie bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung - zum Abschluss von Paragraf 73c-Verträgen verpflichtet werden müssen. Wirklich sinnvoll sei nur die Kombination von Hausarzt- und Facharzt-Verträgen.

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