GBA: Weiterer Schritt zur Qualitätssicherung
BERLIN (HL). Um Datensätze ein und desselben Patienten aus verschiedenen Behandlungsorten, -sektoren und -zeiten zusammenzuführen, ist unter Datenschutzaspekten eine Pseudonymisierung erforderlich.
Veröffentlicht:Erst dann können sie für die Qualitätssicherung verwendet werden.
Dazu hat der Bundesausschuss jetzt einen Vertrag mit der Firma Schütze Consulting Informationssysteme GmbH geschlossen, um eine unabhängige Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung der Patientendaten vorzunehmen.
Das ermöglicht eine sektorenübergreifende Längsschnittbetrachtung medizinischer Behandlungsqualität.