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Endgültiges Aus für die kurative Misteltherapie

Mit der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe endet der lange Streit um die Verordnung von Mistelpräparaten.

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Mistelpräparate dürfen nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden.

Mistelpräparate dürfen nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden.

© Andre B./ fotolia.com

KASSEL (mwo). Homöopathische und anthroposophische Mistelpräparate dürfen in der adjuvanten Krebstherapie künftig nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Das geht aus den schriftlichen Urteilsgründen seines Urteils vom Mai hervor, die das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch veröffentlicht hat.

Streitig war die OTC-Ausnahmeliste mit rezeptfreien Arzneimitteln, für die die Krankenkassen seit 2004 die Kosten wieder übernehmen.

Nur für Indikation "in der palliativen Therapie von malignen Tumoren"

Die Verordnung von Mistel-Präparaten ist danach nur für die Indikation "in der palliativen Therapie von malignen Tumoren" zulässig.

Weil anthroposophische und homöopathische Ärzte diese Einschränkung nicht gegen sich gelten lassen wollten, wollte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Ende 2004 eine Klarstellung schaffen.

Dies hatte das Bundesgesundheitsministerium beanstandet, so dass die Einschränkung bislang nicht rechtswirksam war.

Sofortiges Aus frühestens am 22. September 2011

Wie berichtet, hatte das BSG im Mai diese Beanstandung als unzulässig verworfen. Nach der vorläufigen mündlichen Urteilsbegründung blieb umstritten, ob dies das sofortige Aus für die kurative Misteltherapie bedeutet oder lediglich dem GBA grünes Licht gibt, die Einschränkung nun in die Richtlinie einzufügen.

Nach den schriftlichen Urteilsgründen war das sofortige Aus gemeint. Allerdings trug das BSG der allgemeinen Unsicherheit Rechnung und gewährte Vertrauensschutz bis zum Tag, an dem die Gründe "in einer allgemein zugänglichen Fachzeitschrift" veröffentlicht sind. Das dürfte frühestens am 22. September so weit sein.

Az.: B 6 KA 25/10 R

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Entscheidung gegen die Patienten

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