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Sonnenstudios werden sicherer

BONN (maw). Für Solariengänger ist der Besuch der Sonnenbank seit dem Jahreswechsel sicherer geworden. Denn zum 1. Januar 2012 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) in Kraft getreten.

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Mehr Sicherheit auf den sonnigen Bänken.

Mehr Sicherheit auf den sonnigen Bänken.

© blickwinkel / imago

"Da wir grundsätzlich davon abraten, UV-Strahlen aus Solarien zu nutzen, begrüßen wir diese Fortschritte", kommentiert Fritz Pleitgen, Präsident der Deutschen Krebshilfe. "Das Gesetz und dessen Verordnung sorgen für mehr Sicherheit in Solarien."

Ab jetzt müssten Solariennutzer deutlich sichtbar vor akuten Schäden durch UV-Strahlen an Haut und Augen gewarnt werden.

Darüber hinaus stehe der Solariumbetreiber in der Pflicht, Kunden auf ihren Hauttyp abgestimmt zu beraten und ihnen Schutzbrillen auszuhändigen.

Hohe Bußgelder

Der Gesetzgeber verschärft dieses Jahr laut Krebshilfe auch die technischen Anforderungen an die Solariengeräte: Bis August 2012 müssen alle Geräte ausgetauscht werden, die nicht mehr der europäischen Norm entsprechen - also die Haut mit mehr als maximal 0,3 Watt pro Quadratmeter bestrahlen.

Diese Stärke entspricht einer Bestrahlung um 12 Uhr mittags am Äquator. Die neuen Geräte müssen einen Mindestabstand der Hautflächen zu den Röhren einhalten, sich in Notsituationen abschalten lassen und sich selbst abschalten, wenn die zulässige Strahlendosis überschritten wird.

Bei Verstoß gegen die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben drohen den Betreibern hohe Bußgelder.

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Kommentare
Prof. Dr. Hans Meffert 03.01.201209:10 Uhr

12 Uhr mittags am Äquator

Die Angabe, dass der ab Jahresbeginn verbindliche Grenzwert für die Bestrahlungsstärke in Solarien von 0,3 Watt pro Quadratmeter einer Bestrahlung um 12 Uhr mittags am Äquator entspricht, ist für sich allein wenig hilfreich. Auch bei UV-Wirkungen ist die Dosis die wesentliche Größe.
Die im Solarium bzw. am Äquator drohende Gefahr wird durch die sog. Erythemzeit erfasst und illustriert. Das ist die Zeit, nach der infolge UV-Bestrahlung ein standardisierter Sonnenbrand (die minimale erythemwirksame Dosis - MED) auftritt. Weil die Erythemzeit auch von der spektralen Verteilung des UV abhängig ist, charakterisiert diese auch die relative Gefährlichkeit der jeweiligen Strahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Hans Meffert
www.dermatologie-berlin.de

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