Neues Entgeltsystem für Psychiatrie beschlossen

BERLIN (chb). Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen verabschiedet.

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Diese Einrichtungen sind bislang vom DRG-System ausgenommen, mit dem fast alle anderen stationär erbrachten Leistungen seit einigen Jahren vergütet werden.

Für das neue Entgeltsystem soll es eine vierjährige budgetneutrale Einführungsphase und eine anschließende fünfjährige Überführungsphase (Konvergenzphase) geben.

Das neue System soll bis zum 30. September 2012 von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundes ebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung) erarbeitet werden.

Baum: Leistungsfeindliche Deckelung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisierte den Gesetzentwurf. Sie hält die vorgesehene Finanzierung für nicht angemessen.

"Entgegen der gesetzlichen Zusage von 2009, die Grundlohnratenbudgetierung abzuschaffen, wird für das Startjahr des neuen Entgeltsystems 2013 an der leistungsfeindlichen und sachfremden Deckelung festgehalten", kommentierte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum den Kabinettsbeschluss.

Der mit dem Entgeltsystem verbundene massive bürokratische Datenerfassungsaufwand in den Kliniken könne mit den Vorgaben des Gesetzentwurfes nicht gerechtfertigt werden, sagte Baum. Er fordert die grundsätzliche Abschaffung der Grundlohnbudegtierung.

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