Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 26.01.2012

Bundestag berät über Cannabis-Freigabe

Die Linken fordern, dass Cannabis legalisiert wird. Eine Chance hat dieser Vorstoß nicht. Suchtexperten diskutierten kontrovers im Gesundheitsausschuss.

BERLIN (af/sun). Die Forderungen der Linken nach einer Legalisierung von Cannabis im Bundestag sind originell und irgendwie typisch deutsch.

Die Konsumenten sollen sich in Vereinen zusammentun dürfen, um gemeinsam ihrem grünen Hobby, dem Grasanbau, zu frönen. Die Ernte sollen sie freilich straffrei genießen dürfen, jedenfalls, wenn sie 30 Gramm nicht übersteigt.

Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat am Mittwoch zu diesem Vorschlag Experten angehört. Doch so amüsant der Vorschlag klingen mag, auf die leichte Schulter sollte das Thema nicht genommen werden, warnten die Experten.

Das Suchtpotenzial des Rauschmittels sei unumstritten: Schätzungsweise vier Millionen Menschen in Deutschland rauchen Marihuana. Etwa 30 000 Cannabis-Konsumenten werden jährlich in Suchtkliniken behandelt.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), erteilte der Forderung der Linken daher eine Absage: "Der Vorstoß ist ein falsches Signal an Jugendliche." Die Legalisierung erwecke den Eindruck Cannabis-Konsum sei nicht gesundheitsschädlich, sagte Dyckmans.

Linken-Politikerin Martina Bunge widersprach: Es gehe nicht darum, die Droge Cannabis zu verharmlosen, sagte sie der "Ärzte Zeitung". Doch das Cannabis-Verbot verhindere nicht nur eine effektive Präventionsarbeit, sondern auch gute und niedrigschwellige therapeutische Angebote.

Ist Cannabis eine Einstiegsdroge?

Auch aus Sicht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen ist ein Verbot von Cannabis zu überdenken. Eine Freigabe dürfe jedoch nur mit Einschränkungen erfolgen: Keine Konsumerlaubnis für Jugendliche unter 18 Jahre und kein Konsum in der Öffentlichkeit.

Die Frage, ob Cannabis eine Einstiegsdroge ist oder nicht, nahm in der Anhörung viel Raum ein. Die These ist umstritten. Fakt ist: Das Bundesverfassungsgericht hat 1998 entschieden, dass es sich um keine Einstiegsdroge handelt.

Die Deutsche Suchthilfe sieht zudem keinen Zusammenhang zwischen Strafbewehrung und Konsum. In den Niederlanden sei die Anzahl der Konsumenten zurückgegangen, obwohl Cannabis straffrei gehandelt werden darf.

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