Auch winzige Totgeborene sollen Kinderstatus erhalten

BERLIN (dpa). Die Bundesregierung will Totgeborene, die weniger als 500 Gramm wiegen, nach einem Zeitungsbericht als Kinder anerkennen.

Veröffentlicht:

Somit könnten die Eltern sie ins Personenstandsregister eintragen und dann auch bestatten lassen, berichtete die "Welt am Sonntag".

Bisher stünden solche sehr kleinen Totgeborenen juristisch auf einer Stufe mit Kliniksondermüll, Friedhöfe seien deshalb nicht zur Bestattung verpflichtet - für trauernde Eltern eine zusätzliche Belastung.

Ein Entwurf von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) zur Änderung der Rechtslage solle am 9. Mai vom Kabinett beschlossen, berichtete die Zeitung.

Nach ihren Angaben wird die Zahl solcher Totgeburten auf rund 1500 pro Jahr geschätzt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Anhörung der Verbände im BMG

Krankenhausreform: Kritik an Warkens „Verwässerungsgesetz“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Virtuelle Arztkontakte

Doc in the Box: Der Proof of Concept muss noch erbracht werden

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis