DGKH

Legionellen-Schutz nicht aufweichen!

NEU-ISENBURG (reh). Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) kritisiert die geplante Änderung der Trinkwasserverordnung.

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Um Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern 255 Euro pro Jahr und Objekt zu ersparen, wolle das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die im November 2011 gesetzlich festgeschriebene Untersuchungspflicht von Trinkwasserinstallationssystemen in Mietobjekten auf Legionellen wieder aufweichen, so die DGKH.

Statt jährlich soll die Untersuchung dann nur noch alle drei Jahre vorgenommen werden. Immerhin würden jedes Jahr bis zu 3000 Deutsche an den Folgen der Legionellose sterben.

Jährlich würden zudem bis zu 30.000 Menschen in Deutschland an einer Lungenentzündung durch Legionellen erkranken.

Angesichts dieser Tatsachen wertet die DGKH das Vorhaben als "gefährliche Fehlentscheidung". Schon am 12. Oktober soll der Bundestag die Änderung durchwinken.

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