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Baden-Württemberg

Gesetzliches Hilfspaket für psychisch Kranke

Im Südwesten wird die Versorgung von psychisch kranken Menschen neu geregelt. Sozialministerin Altpeter hat die Eckpunkte des neuen Psychiatriegesetzes vorgestellt.

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Landessozialministerin Katrin Altpeter setzt auf Sozialpsychiatrische Dienste für die ambulante Grundversorgung von psychisch Kranken.

Landessozialministerin Katrin Altpeter setzt auf Sozialpsychiatrische Dienste für die ambulante Grundversorgung von psychisch Kranken.

© Franziska Kraufmann / dpa

STUTTGART. In Baden-Württemberg sollen sogenannten Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) die ambulante Grundversorgung psychisch Kranker übernehmen. Ihre Zahl soll von bisher 67 auf 100 steigen.

Das sehen die Eckpunkte für ein "Gesetz zur Hilfe für psychisch kranke Menschen" vor, die Landessozialministerin Katrin Altpeter (SPD) am Donnerstag vorgestellt hat.

Darin soll die Rechtsstellung psychisch Kranker bei Behandlung, Pflege und Betreuung gesetzlich gestärkt werden, heißt es.

Stadt- und Landkreise werden verpflichtet, Gemeindepsychiatrische Verbünde (GPV) einzurichten. Bisher ist das erst in drei Viertel der 44 Stadt- und Landkreise geschehen. Ziel sei es, ambulante und stationäre Angebote besser zu verzahnen.

Landessozialminsterin will zentrales Melderegister

Die Eckpunkte sehen weiter vor, dass die Kreise Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) schaffen. Sie sollen "niederschwellig" arbeiten, Beschwerden nachgehen und Betroffenen und Angehörigen kostenlos Beratung anbieten.

Auf Landesebene wird zudem eine Ombudsstelle etabliert, die die IBB-Stellen beraten und dem Landtag gegenüber berichtspflichtig sein soll.

Altpeter plädiert zudem für ein zentrales Melderegister, in dem alle freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen verzeichnet werden. Auch die Unterbringung psychisch Kranker soll in dem Gesetz geregelt werden. Altpeter hofft, dass das neue Regelwerk im Sommer in Kraft treten kann.

Die Techniker Krankenkasse (TK) in Baden-Württemberg hat es begrüßt, dass die Landesregierung die veschiedenen Maßnahmen in einem Landespsychiatriegesetz bündeln will.

TK: Immer mehr stationäre Behandlungen aufgrund psychischer Störungen

Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung, verwies darauf, dass die Zahl der Menschen, die aufgrund psychischer Störungen stationär behandelt werden mussten, zwischen 2000 und 2011 von 103.000 auf 135.000 gestiegen sei.

Die TK mahnte zugleich, die geplanten neuen Einrichtungen dürften nicht zu mehr Bürokratie führen. "Um die Qualität der Behandlung zu verbessern, braucht es zunächst Transparenz, wie die Behandlung abläuft", sagte Vogt.

Er begrüßte in diesem Zusammenhang das geplante "pauschalisierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen" (PEPP). Das umstrittene PEPP-System wird in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt. (fst)

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