Arztregister-Pläne

Big Brother aus dem Südwesten

Der Fall aus Heilbronn hat es gezeigt: Klinikärzte, die ohne Approbation arbeiten, sind nur schwer zu erwischen. Jetzt prescht der Südwesten vor - und verlangt ein bundesweites Arztregister.

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Kommen hier die Doktoren rein?

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STUTTGART. "Falschen" Ärzten das Handwerk zu legen, ist aus Sicht des baden-württembergischen Sozialministeriums ein mühsames Geschäft.

Hintergrund ist ein niederländischer Arzt, der an den SLK-Kliniken in Heilbronn als Honorararzt tätig war, obwohl er im Heimatland die Zulassung verloren hatte.

Im Februar hat das Sozialministerium eine "Sperrliste" vorgeschlagen, über die sich Kliniken und Gesundheitsbehörden vor der Einstellung von Ärzten oder Pflegern informieren könnten.

Doch daraus wird nichts. Hierzu sei sowohl beim Bund und bei den Ländern keine Zustimmung absehbar, sagte Helmut Zorell, Sprecher des Sozialministeriums, der "Ärzte Zeitung".

Denn das Bundesgesundheitsministerium sieht nach Angaben von Landesozialministerin Kathrin Altpeter (SPD) keinen Änderungsbedarf. Allein mittels der Bundesärzteordnung wäre es möglich, das Ruhen der Approbation bereits während laufender Ermittlungen, die sich auf schwere Straftaten beziehen, anzuordnen, heißt es.

Anders sieht es aus, wenn der Meldeweg über die justizinterne Verordnung "Mitteilung von Strafsachen des Bundesjustizministeriums" (MiStra) geht. Dann dürfen Staatsanwaltschaften die Approbationsbehörden erst unterrichten, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Altpeter fordert als Konsequenz vom Bund, die MiStra-Vorschrift zu ändern oder in der Bundesärzteordnung eine Meldepflicht der Staatsanwaltschaften zu verankern. Zudem spricht sich Baden-Württemberg für ein bundesweites Arztregister aus - für Rechtsanwälte gebe es ein solches Register schon längst.

Mehr Papierkram

Alle Lösungsansätze, den Informationsaustausch auf Landesebene zu verbessern, verursachen Bürokratie: So ist geplant, dass die Landesärztekammer (LÄK) von der Approbationsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert wird, an wen eine Approbation erteilt wurde.

Neu approbierte Ärzte kämen oft nicht ihrer Meldepflicht binnen eines Monats nach. Erwogen wird weiterhin, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, Beginn und Ende des Anstellungsverhältnisses eines Arztes bei der LÄK zu melden.

Dies ermögliche die Überwachung, ob Ärzte, die in einem anderen Bundesland approbiert wurden, ihrer Meldeverpflichtung nachkommen. Vorgesehen ist zudem, dass die Approbationsbehörde in Stuttgart bei Entscheidungen über Widerruf, Rücknahme oder Ruhen der Approbation die zuständigen Behörden aller Bundesländer informiert, heißt es in der Mitteilung des Sozialministeriums.

Auch auf die Krankenhäuser könnte mehr Papierarbeit zukommen: So ist geplant, dass Krankenhäuser sich von ausländischen Ärzten Unbedenklichkeitsbescheinigungen ("Certificate of good standing") vorlegen lassen.

Im Fall deutscher Ärzte lasse sich durch ein Führungszeugnis überprüfen, ob die Approbation entzogen wurde oder ruht.Besonders hat das Sozialministerium Honorarärzte im Visier: Krankenhäuser verlangten wegen der kurzen Beschäftigungsdauer häufig weder das Original der Approbationsurkunde noch ein Führungszeugnis.

Krankenhäuser dürften sich nicht darauf verlassen, "dass von den Vermittlungsagenturen die Gültigkeit des Berufsausübungsrechts überprüft wurde", heißt es.

Auch eine Zertifizierung der Vermittlungsagenturen sei im Gespräch, sagte Ministeriumssprecher Zorell. Welche dieser Regelungen tatsächlich in Kraft tritt, hängt nicht zuletzt vom Plazet des Landesdatenschutzbeauftragten ab. Eine entsprechende Prüfung laufe derzeit. (fst)

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