Notfallmedizin

Neue Regeln für Verbandkästen in Kraft

Autobesitzer müssen jetzt ein spezielles Pflasterset im Pkw mit führen.

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NEU-ISENBURG. Jetzt gilt es, die Verbandkästen in Privat- und Dienstwagen nachzurüsten. Denn seit 1. Januar 2014 gilt die geänderte Norm DIN 13164.

Mit der Norm würden die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst, berichtet der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).

Dabei sind für Autobesitzer drei Neuerungen wichtig: Sie müssen nun ein 14-teiliges Pflasterset im Pkw mit sich führen, das gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände umfasst.

Außerdem sind laut BVMed zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher für die Reinigung unverletzter Hautpartien Pflicht.Damit trage die Norm dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung, so der Verband.

Aber auch ein Verbandpäckchen in Kindergröße sei neu in die verbindliche Bestandteilliste des Verbandkastens aufgenommen worden. (reh)

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