Sondergutachten

Besserer Schutz vor Fluglärm angemahnt

Wie kann der Lärmschutz in der Nachbarschaft von Flughäfen verbessert werden? Berater der Bundesregierung sehen Bedarf für Nachbesserungen der Gesetzeslage. Dabei geht es auch um mehr Mitsprache der Bürger.

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BERLIN. Bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten in Deutschland kommt der Lärmschutz für die Anwohner nach Ansicht von Experten der Bundesregierung grundlegend zu kurz. Im geltenden Recht sei Fluglärmschutz nur unzureichend gewährleistet, kritisiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen in einem am Mittwoch vorgelegten Gutachten.

"Erhebliche Defizite" gebe es bei der Bürgerbeteiligung und der verbindlichen Prüfung von Umweltfolgen in den Verfahren. Die Experten empfehlen ein generelles Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Sonderregelungen für die Stunden davor und danach müssten "eine besonders rechtfertigungsbedürftige Ausnahme bleiben".

Sachverständigenrats-Mitglied Christian Calliess sagte: "Will man die Akzeptanz für den Flugverkehr sichern, dann gilt es bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten, einen Mindestschutz der Bürger durch Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten."

Das Beratungsgremium aus sieben Professoren schlägt vor, dass es wie für den Bau von Flughäfen auch für die spätere Festlegung von Flugrouten eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben solle - mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Bisher bezögen sich diese Prüfungen bestenfalls auf prognostizierte Routen, die ohne weitere Beteiligung der Öffentlichkeit auch noch erheblich geändert werden könnten.

Ärzte fordern besseren Lärmschutz

Problematisch sei es, wenn einmal festgelegte Flugrouten in der Praxis nicht verbindlich gehandhabt würden. Derzeit erhielten Piloten von der Flugsicherung oft aus rein ökonomischen Gründen Einzelfreigaben für abweichende Routen.

Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag bei der Festlegung von Flugrouten rechtlich sicherstellen, dass die Anwohner "in einem transparenten Verfahren frühzeitig informiert und beteiligt werden".

Unterstützung erhält der Sachverständigenrat auch von ärztlicher Seite. Der Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" der Bezirksärztekammer Rheinhessen fordert mit Blick auf das Gutachten die Bundesregierung auf, medizinische Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen von Fluglärm bei der Gesetzesänderung zu berücksichtigen.

Dies solle nicht nur in Planfeststellungsverfahren für Flughäfen bedacht werden, sondern auch bei der Planung der Flugrouten, heißt es in einer Mitteilung. Auch bestehende Flughäfen müssen den Ärzten zufolge dahin gehend überprüft werden.

Bisher würden medizinische Erkenntnisse weder in Gesetzen noch in den Entscheidungen der zuständigen Stellen adäquat berücksichtigt, so der Arbeitskreis. Zudem sollen die Lärmschutz-Grenzwerte gesenkt und die Nachtruhe der Anwohner rund um Flughäfen konsequent geschützt werden, schreiben die Ärzte. (dpa)

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