Pflegebegutachtung

MDK informiert auf neuem Webportal

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ESSEN. Ab dem kommenden Jahr wird zur Feststellung des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit eine neue gesetzliche Definition angewendet und statt nach drei Stufen in fünf Grade unterschieden. Basis dafür ist die Pflegebegutachtungsrichtlinie, die nun vorliegt.

Dazu haben der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes und die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ein Webportal entwickelt, auf dem Ärzte, Patienten und Bürger sich informieren können. Ein umfangreicher Fragen- und Antwortenkatalog soll die wichtigsten Änderungen aufgrund der Pflegereform klären helfen.

Für Experten und Pflegedienste stehen ausführliche Erläuterungen zum neuen Begutachtungsinstrument zur Verfügung. Eine Liste mit Downloads und Links rundet das Angebot ab. Geplant sind auch fremdsprachliche Informationsangebote. (eb)

Weitere Informationen unter

www.pflegebegutachtung.de

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