Medizinstudium

Note ungenügend? Dauerärger um NC-Zulassungsverfahren

Wird bald wirklich alles besser, wenn es um die Vergabe von Studienplätzen mit Numerus Clausus geht? Noch hat das Zulassungsverfahren gravierende Defizite. Jahr für Jahr bleiben auch Medizin-Plätze unbesetzt.

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Medizinstudenten in der Anatomievorlesung. Oft bleiben Studienplätze unbesetzt. .

Medizinstudenten in der Anatomievorlesung. Oft bleiben Studienplätze unbesetzt. .

© HardtGeilser-Fotopress/dpa

Jahr für Jahr knirscht es bei der Vergabe attraktiver Studienplätze mit Numerus Clausus. Das derzeitige Zulassungsverfahren sorgt für Chaos. Frühestens nächstes Jahr könnte es einigermaßen rund laufen, erklärt die Bundesregierung – und verweist auf die Zuständigkeit der Länder.

Das Verteilungssystem für begehrte Studienplätze mit Numerus-Clausus-Schranke (NC) hat auch nach siebenjähriger Laufzeit noch erhebliche Mängel und wird nur langsam besser. 103 der etwa 180 staatlichen Hochschulen (knapp 60 Prozent), die zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge anbieten, nahmen im Wintersemester 2016/17 an der Studienplatz-Datenbank DoSV teil. Ein Jahr zuvor hatten sich am Dialogorientierten Vergabeverfahren (DoSV) 89 Unis beteiligt, im nächsten Wintersemester sollen es maximal 130 sein. Rund laufen wird das System frühestens 2018/19.

10 000 unbesetzte Studienplätze

Dies geht aus einer Antwort des Bundesbildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die mangelhafte Teilnahme staatlicher Hochschulen an der DoSV-Onlinebörse gilt als einer der Gründe dafür, dass in Deutschland Jahr für Jahr über 10 000 begehrte Studienplätze etwa in Medizin, Betriebswirtschaftslehre oder Jura am Ende unbesetzt bleiben. Nach den bisher aktuellsten Zahlen für das Wintersemester 2015/16 waren es etwa 11 500 von 252.000 Bachelor-Plätzen mit örtlichem NC (4,6 Prozent).

Das Vergabeverfahren der von den Bundesländern betriebenen Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) steht schon seit 2010 – dem Start als Rechtsnachfolger der ebenfalls stets umstrittenen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) – in der Kritik.

Auch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) findet die Situation "nicht zufriedenstellend". Nötig sei eindeutig eine bundesweit flächendeckende Einführung des DoSV (Webseite: www.hochschulstart.de), um Bewerbungen in einer gemeinsamen Datenbank zu erfassen und abzugleichen.

Als problematisch gelten neben der zögerlichen Beteiligung der Hochschulen auch die offenbar unvermeidlichen Mehrfachbewerbungen von Studienberechtigten, die auf Nummer sicher gehen wollen. So werden letztlich begehrte NC-Plätze blockiert. Leidtragende sind alle Bewerber, die wertvolle Zeit verlieren, "weil sie oftmals zu spät von Zu- oder Absagen erfahren und dann nicht mehr die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel noch rechtzeitig auf einen Ausbildungsplatz zu bewerben", wie die Linke-Hochschulexpertin Nicole Gohlke betonte.

Sie warf dem Ministerium vor, die massiven Probleme beim DoSV schlicht und ergreifend einfach zu ignorieren. "Obwohl der Bund seit 2006 ausdrücklich die Kompetenz hat, die Hochschulzulassung bundeseinheitlich zu regeln, schiebt die Regierung jegliche Verantwortung von sich. (...) In Dauerschleife steht das Zulassungschaos in jedem Semester auf der Tagesordnung."

Regierung veweist auf Länder

Die Linke fordert ein Bundeshochschulzulassungsgesetz zur besseren zentralen Steuerung. Die Regierung sieht jedoch "keinen Handlungsbedarf", wie das Bildungsministerium in seiner Antwort auf Gohlkes Anfrage jetzt erneut betont.

Zuständig seien allein die Länder und ihre Hochschulen. "Maßnahmen von Seiten des Bundes sind daher nicht angezeigt." Ohnehin sei "der bundesweite Anteil der zulassungsbeschränkten Studiengänge mit 41,5 Prozent zum Wintersemester 2016/17 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken". (dpa)

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